Wie bereits in den Kaderinformationen an alle Athleten angekündigt wurde, haben sich die Meldepflichten verändert. Unter anderem hat die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) den Allgemeinen Testpool (ATP) in ATP I und ATP II untergliedert.
Dem ATP II wurden alle C- und D/C-Kaderathleten des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) zugeordnet. Für Mitglieder dieses Testpools entfällt die Meldepflicht mit sofortiger Wirkung. Das heißt, dass sich die C- und D/C-Kaderathleten des DLV nicht mehr abmelden müssen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort verlassen. Mehr...