Hamburg-Marathon – Neubeginn mit altem Vermarkter
Das Präsidium des Hamburger Leichtathletik Verbandes (HLV) hatte sich bereits Ende vergangenen Jahres dazu entschieden, die Vermarktung des Hamburg-Marathon auch weiterhin durch Frank Mackerodt betreuen zu lassen, wenn eine Nachfolgeregelung hinsichtlich der insolventen Agentur M.N.P. gefunden werden würde. Nachdem dies nun geschehen ist, kann die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien weitergeführt werden.
Auch im Marathon ist Vermarktung ein großes Thema (Foto: Asics)
Bereits mit Bekanntwerden der Insolvenz im Oktober letzten Jahres stellte sich Race Director Wolfram Götz hinter Frank Mackerodt, Matthias Neumann und Birgit Ballhause und erklärte, dass seitens des HLV den handelnden Personen bezüglich ihres Kerngeschäfts - also der Vermarktung und Durchführung von Sportveranstaltungen - keine Vorwürfe gemacht werden könnten. Nachdem auch alle Sponsoren, die den Hamburg-Marathon unterstützen, signalisiert hatten, sich auch in Zukunft von Frank Mackerodt und seinem Team betreuen zu lassen, waren wesentliche Fakten, die zu einem einschneidenden Agenturwechsel hätten führen müssen, beseitigt und die Macher von Deutschlands größtem Frühjahrs-Marathon konnten in Ruhe auf die richtungsweisende Aussage der Vermarkter warten.
Verträge werden übernommen
Und die folgte Mitte letzter Woche als Frank Mackerodt Wolfram Götz mitteilen konnte: "Wir freuen uns, dass wir die übertragene Sanierung der M.N.P. GmbH erfolgreich vollziehen konnten und das Geschäft nun vollumfänglich zum 1.1.2004 an die Act GmbH, deren einer Geschäftsführer ich selbst bin, übergeben wurde".
Somit steht einer Übertragung der Vermarktungsrechte am Marathon Hamburg auf die Act GmbH nichts mehr im Wege. "Die Act GmbH wird nunmehr nach Zahlung einer Lizenzgebühr vollumfänglich in den bisherigen Vertrag von M.N.P. einsteigen und alle zwischen dem HLV und den Sponsoren bestehenden Verträge übernehmen", erklärt Wolfram Götz erleichtert den somit unproblematischen Neubeginn und ergänzt, dass bestehende Forderungen gegenüber M.N.P. beim Insolvenzverwalter angemeldet worden sind.