Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist der neunte Newsletter vom Anti-Doping-Referat des DLV erschienen. Inhalt dieser Ausgabe sind geänderte Sonderbedingungen für Dopingkontrollen sowie nationale und internationale medizinische Ausnahmegenehmigungen.
9. ANTI-DOPING-NEWSLETTERIm aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- geänderte Sonderbedingungen für Dopingkontrollen
- nationale und internationale medizinische Ausnahmegenehmigungen (sowohl TUE als auch ATUE)
Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und wie immer viel Spaß beim Lesen.
Ihre
DLV-Anti-Doping-Koordinierungsstelle
SONDERBEDINGUNGEN FÜR DOPINGKONTROLLEN
Obwohl bereits auf der Homepage des Deutschen Leichtathletik-Verbandes veröffentlicht, möchten wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die geänderten Sonderbedingungen des DLV für Dopingkontrollen hinweisen. Diese wurden aus aktuellem Anlass am 04.11.05 durch das DLV-Präsidium geändert.
Die Sonderbedingungen für Dopingkontrollen enthalten wichtige Informationen und Regelungen bezüglich Dopingkontrollen und Abmeldeverfahren für Athleten. Neu ist, dass es jetzt "Sonderbedingungen des DLV für Dopingkontrollen für Bundeskaderathleten" und "Sonderbedingungen des DLV für Dopingkontrollen für ST-Kaderathleten" gibt. Bitte informieren Sie sich unter www.leichtathletik.de/Anti-Doping/Allgemeine Infos über die Einzelheiten.
NATIONALE UND INTERNATIONALE MEDIZINISCHE AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN (TUE und ATUE)
Im 4. Anti-Doping-Newsletter sind wir schon einmal auf das Thema der medizinischen Ausnahmegenehmigungen eingegangen. Im Zusammenhang mit der diesjährigen Kadernominierung haben wir jedoch feststellen müssen, dass diesbezüglich nach wie vor Informationsbedarf besteht.
Hier deshalb noch einmal die wichtigsten Informationen dazu in Kürze:
Sollten Sie auf die Anwendung von durch die WADA-Liste verbotenen oder genehmigungspflichtigen Medikamente oder Verfahren angewiesen sein, benötigen Sie immer eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung dieser Medikamente oder Methoden! Wo Sie diese Ausnahmegenehmigung beantragen, sagen wir Ihnen hier:
Sie sind Mitglied des IAAF-Testpools bzw. des NADA-Testpools, dann gilt ausnahmslos:
Der Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung - egal ob TUE- oder ATUE - ist immer auf dem Formular der IAAF bei der Anti-Doping-Koordinierungsstelle des DLV einzureichen. Wir leiten den Antrag weiter. Die Ausnahmegenehmigung wird von der IAAF erteilt.
Sie gehören nicht dem Testpool der IAAF/NADA (A-, B-, C-, D/C-, ST-Kader) oder keinem Kader an:
Planen Sie einen Start bei nur N A T I O N A L ausgeschriebenen Wettkämpfen, müssen Sie
- einen notwendigen TUE-Antrag auf dem NADA-TUE-Formular bei der Anti-Doping-Koordinierungsstelle des DLV einreichen. Die Genehmigung erfolgt durch die NADA.
- k e i n e n ATUE-Antrag einreichen. Hier reicht die Übersendung des Original-Attests des Arztes beim DLV.
Planen Sie jedoch einen Start bei I N T E R N A T I O N A L ausgeschriebenen Wettkämpfen, müssen Sie
- einen notwendigen TUE-Antrag auf dem IAAF-TUE-Formular bei der Anti-Doping-Koordinierungsstelle des DLV einreichen. Eine Genehmigung erfolgt durch die IAAF.
- einen notwendigen ATUE-Antrag auf dem IAAF-ATUE-Formular bei der Anti-Doping-Koordinierungsstelle des DLV einreichen. Die Genehmigung erfolgt durch die IAAF.
Alle Einzelheiten, denen Sie dringend Beachtung schenken sollten, finden Sie unter www.leichtathletik.de/Anti-Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigung. Bitte seien Sie sich als Leistungssportler der Problematik des Themas medizinische Ausnahmegenehmigung bewusst, um nicht eines Tages eines Dopingvergehens beschuldigt zu werden. Bei korrekter Einhaltung der Verfahren können Sie dies vermeiden.
Für Senioren gilt ein gesondertes Verfahren bezüglich der medizinischen Ausnahmegenehmigungen, auf das wir in unserem nächsten Anti-Doping-Newsletter, der am 2. Januar 2006 erscheinen wird, gesondert eingehen werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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