| Unter neutraler Flagge

IAAF erteilt nur drei Russen internationales Startrecht

Der Leichtathletik-Weltverband IAAF hat überraschend nur drei russischen Athleten das internationale Startrecht unter neutraler Flagge erteilt. Eingereicht worden waren 48 Anträge auf ein Sonderstartrecht. Die drei Athleten dürfen folglich an der Hallen-EM in Belgrad teilnehmen.
dpa/pr

Überraschend bekamen nur drei russische Leichtathleten vom Weltverband IAAF das internationale Startrecht als neutrale Athleten erteilt. Stabhochspringerin Anzhelika Sidorova und Sprinterin Kristina Sivkova können nun an den Hallen-Europameisterschaften in Belgrad (Serbien; 3. bis 5. März) teilnehmen, teilte die IAAF am Donnerstag mit. Als dritter Athlet erhielt Hammerwerfer Aleksei Sokirskii eine Genehmigung für internationale Wettkämpfe.

Insgesamt hatten 48 Russen das Sonderstartrecht beantragt. Dass nur drei Anträge akzeptiert wurden, ist deshalb unerwartet. Sechs weitere Anträge bleiben laut IAAF-Angaben bestehen und viele andere werden weiterhin geprüft. Die bereits im vergangenen Jahr erteilten Startrechte für Whistleblowerin und 800-Meter-Läuferin Yuliya Stepanova und für die in den USA lebende Weitspringerin Darya Klishina, die bereits an den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro (Brasilien) teilgenommen hatte, bleiben bestehen.

Nach der Suspendierung des russischen Leichtathletik-Verbandes wegen systematischen Dopings hatte die IAAF die Möglichkeit geschaffen, dass Sportler des Landes individuell das internationale Startrecht beantragen dürfen. Sie müssen nachweisen, dass sie an einem unabhängigen Anti-Doping-Testprogramm teilnehmen. In einem von der IAAF eingerichteten Testpool sind mehr als 60 Athleten aus Russland erfasst.

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa)

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