| Athletenförderung

Initiative "BMI-Sprungbrett" – Verena Sailer erste Stipendiatin

Mit einer Förderinitiative will das Bundes-Innenministerium ehemalige Spitzenathleten beim Einstieg in das Berufsleben unterstützen und damit die Entscheidung für den Leistungssport erleichtern. Erste Nutznießerin des "BMI-Sprungbretts" ist die 100-Meter-Europameisterin von 2010 Verena Sailer.
dpa/pm/sim

Bei der Vorstellung der Förderinitiative "BMI-Sprungbrett" hat Thomas de Maizière Fürsorge für ehemalige Spitzenathleten angemahnt. "Wir sehen uns in der Pflicht, herausragende Top-Athleten nach Beendigung ihrer Laufbahn ihren Weg in die berufliche Karriere zu unterstützen, weil sie unser Land bestens repräsentiert und dafür auf vieles verzichtet haben", sagte der Innenminister am Dienstag in seinem Berliner Amtssitz.

Das "BMI-Sprungbrett" hat ein jährliches Volumen von 600.000 Euro, die aus dem Etat des Innenministeriums kommen. Damit könnten laut de Maizière bis zu 50 Athleten mit monatlich 1.000 Euro gefördert werden.

Erste Nutznießerin der Initiative ist Ex-Sprinterin Verena Sailer (MTG Mannheim), die gerade ihren Master in Wirtschaftspsychologie abgelegt hat. Sie nannte die Aufnahme in das Konzept einen "Glückstag": "Mein Master ermöglicht es mir auch im beruflichen Umfeld erfolgreich zu sein. 1.000 Euro zusätzlich im Monat, das ist ein Beitrag, der vieles erleichtern wird und mich zusätzlich motiviert. Ich bin dem Innenminister und der Sporthilfe sehr dankbar für diese zusätzliche Förderung.“

Ziel: Athleten im Spitzensport halten

Die Kriterien für die Förderung sind neben der beendeten Sportkarriere drei Jahre Mindestzugehörigkeit zum A-Kader sowie Platz eins bis sechs bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften. Paralympics- oder Deaflympics-Athleten müssen Platz eins erreicht haben. Mit der Maßnahme solle laut de Maizière verhindert werden, dass veranlagte Talente auf eine Sport-Karriere verzichteten, weil sie berufliche Chancenlosigkeit befürchteten.

Die monatliche Unterstützung von 1.000 Euro wird bis zum Ende der Ausbildung für maximal drei Jahre gezahlt. Die Förderung gilt für Master-Studiengänge, Promotionen, nicht-akademische Weiterbildungen oder Meister-Prüfungen.

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa)

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