Ausnahmegenehmigung des DLV zu Startrechtswechsel
Der auf der letzten Seite der Zeitschrift "Leichtathletik news" (Nr. 47) enthaltene Hinweis zur Ausnahmegenehmigung des DLV zu einem möglichen Startrechtswechsel von Yvonne Buschbaum bedarf einer Richtigstellung. Dieser Hinweis ist nicht mit mir abgesprochen.
Mir sind die näheren Einzelheiten zur Wechselabsicht von Yvonne Buschbaum nicht bekannt. Sollten die vorstehend genannten Voraussetzungen in diesem Fall nicht vorliegen, wird es keine Ausnahmegenehmigung geben.
Volker Wollschläger, Vorsitzender des BA Wettkampforganisation