Ausnahmegenehmigung des DLV zu Startrechtswechsel
Der auf der letzten Seite der Zeitschrift "Leichtathletik news" (Nr. 47) enthaltene Hinweis zur Ausnahmegenehmigung des DLV zu einem möglichen Startrechtswechsel von Yvonne Buschbaum bedarf einer Richtigstellung. Dieser Hinweis ist nicht mit mir abgesprochen.
Er bezieht sich möglicherweise auf den Fall Michael Stolle. Hier habe ich entschieden, dass ein Startrecht für einen neuen Verein auch nach Ablauf des 30.11. erteilt werden kann. Wesentliche Voraussetzung dafür war aber, dass das bisherige Startrecht innerhalb der Wechselfrist aufgegeben wurde und der bisherige Verein die Freigabe erteilt hat. Nur darauf bezog die "Ausnahmegenehmigung" (zugegebenermaßen abweichend vom bisherigen Recht).Mir sind die näheren Einzelheiten zur Wechselabsicht von Yvonne Buschbaum nicht bekannt. Sollten die vorstehend genannten Voraussetzungen in diesem Fall nicht vorliegen, wird es keine Ausnahmegenehmigung geben.
Volker Wollschläger, Vorsitzender des BA Wettkampforganisation