Jugend-Hammerwerfer für zwei Jahre gesperrt
Im Fall des Hammerwerfers Christian Schmitt hat der Disziplinarausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) am 7. Dezember 2005 entschieden, dass der Athlet eines Dopingverstoßes schuldig ist.
Er hat gegen Christian Schmitt eine zweijährige Wettkampfsperre verhängt und damit die vorläufige Suspendierung bestätigt. Da der Zeitraum der Suspendierung auf die Sperre angerechnet wird, endet die Sperre am 6. September 2007. Dies teilte Rechtsanwältin Dr. Anne Jakob, LL.M., mit.Christian Schmitt (SV Neu Isenburg) hatte sich am 9. Juli 2005 bei einer Dopingkontrolle anlässlich der Hessischen Jugendmeisterschaften (Wettkampf Hammerwurf) einer Dopingkontrolle unterzogen, bei der das Vorhandensein von Metaboliten der Substanz Clenbuterol festgestellt wurde. Clenbuterol gehört zu der Gruppe der verbotenen anabolen Wirkstoffe.