Hinweis zum Ausländer-Teilnahmerecht
Aus gegebenem Anlass wird auf folgendes hingewiesen. Der DLV-Verbandsrat hat am 25.11.2005 die folgende Änderung zu § 5 Nr. 2.4 LAO beschlossen:
Nun kommt es vor, dass Ausländer, die zwar vom Grundsatz her eine Teilnahmeberechtigung für Deutsche Meisterschaften haben, bei den vorgenannten internationalen Veranstaltungen aber
- unter dem Namen und/oder im Nationaltrikot ihres Heimatlandes starten
und
- demgemäß in der Wettkampf- und Ergebnisliste mit dem Namen ihres Heimatlandes geführt werden.
Selbst wenn ein Verein/LG seine Ausländer ausdrücklich unter dem Vereins-LG-Namen meldet, führen die Veranstalter, aus welchen Gründen auch immer, diese Ausländer vorwiegend unter dem Namen ihres Heimatlandes (Verbandes) in den Wettkampf- und Ergebnislisten auf.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dadurch eine Teilnahmemöglichkeit an Deutschen Meisterschaften unter Bezugnahme auf die getroffene Regelung in der LAO vereitelt wird (dies gilt nicht in allen Fällen für Starts im vergangenem Jahr, in denen eine Einzelprüfung vorgenommen wird).
Deshalb ergeht sowohl an die Vereine/LGs als auch an die Veranstalter von Veranstaltungen die eindringliche Bitte, Ausländer, die ein Startrecht für einen deutschen Verein besitzen und seit mindestens zwei Jahren ihren Lebensmittelpunkt im Verbandsgebiet des DLV haben, diese unter dem Vereins- bzw. LG-Namen zu melden und dementsprechend diese dann auch in den Teilnehmer- und Ergebnislisten so zu führen.
Darmstadt, 24.03.2006
Volker Wollschläger, Vorsitzender des BA Wettkampforganisation