Kein Ausschluss von behinderten Sportlern
Die Regelkommission des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat mit Wirkung vom 1.1.2013 die nationale Regel zu Regel 144 des Weltverbands IAAF dahingehend präzisiert, dass Leistungen, die mit technischen Hilfsmitteln erbracht werden, getrennt von den Leistungen gewertet werden, die ohne technische Hilfsmittel erbracht werden.
Dementsprechend soll die neue Regelung die Durchführung der Wettkämpfe vor Ort vereinfachen. "Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung sind uns herzlich willkommen. Wir laden sie ausdrücklich zu Wettkämpfen ein. Es geht mit der neuen Regelung nur darum, Leistungen mit und ohne Hilfsmittel getrennt zu werten" sagte DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop.