Klarstellung zur Regeländerung beim Speerwurf
Die ab Januar 2008 wirksame Regelergänzung beim Speerwurf ist vielfach auf Unverständnis gestoßen, sie wurde teilweise falsch interpretiert und angewendet. Nachfolgend wird dazu eine verbindliche Klarstellung gegeben.
Die den Speerwurf betreffenden Regeln haben sich grundsätzlich nicht geändert. Dies gilt auch für das Verlassen der Anlaufbahn. Lediglich vier Meter vor der Abwurflinie sind an den seitlichen Anlaufbahnbegrenzungen Markierungen anzubringen (oder eine dünne Linie quer über die Anlaufbahn zu ziehen). Wozu diese Markierungen dienen, soll an einem praktischen Beispiel erläutert werden.Analog zu den anderen Wurfdisziplinen darf strenggenommen auch beim Speerwurf ein Versuch erst gültig gegeben werden, wenn der Wettkämpfer die Anlaufbahn verlassen hat (Regeln 187.14 d und 187.17 b). Geht ein Wettkämpfer aber auf der Anlaufbahn zurück und verlässt diese erst weit hinten beim Beginn seines Anlaufs, dürfte der zuständige Kampfrichter bei einem ansonsten regelgerechten Wurf die weiße Fahne erst dann heben.
Um die Entscheidung des Kampfrichters zeitlich zu verkürzen, besagt die neue Regelergänzung, dass ein Versuch in dem oben geschilderten Fall bereits dann gültig gegeben werden darf, wenn der Wettkämpfer auf seinem Rückweg die besagte 4-Meter–Marke überschreitet. Das heißt aber auch, dass ein Versuch weiterhin nicht ungültig ist, wenn der Wettkämpfer die Anlaufbahn vor der 4-Meter-Linie seitlich verlässt.
Eine Anfrage bei der IAAF ergab, dass der letzte Satz in der Neufassung der Regel 187.17 b zu streichen ist:
{Sollte ein Wettkämpfer in dem Moment, wo das Gerät den Boden berührt (landet), hinter dieser Linie und innerhalb der Anlaufbahn sein, ist dies auch als Verlassen der Anlaufbahn anzusehen}