Leichtathletik will Fehlstarts verbieten
Die Leichtathletik steht vor einer einschneidenden Regeländerung. Fehlstarts im Sprint sollen zukünftig mit der sofortigen Disqualifikation bestraft werden. 2005 war dieser Vorschlag beim IAAF-Kongress in Helsinki (Finnland) noch vertagt worden, nun soll er in diesem Sommer durchgesetzt werden.
„Die technische Kommission unterstützt die Idee“, sagte Helmut Digel, Council-Mitglied des Weltverbandes IAAF, in Berlin. Hier berät das Council bis Sonntag über die Zukunft der Sportart und ihrer alle zwei Jahre stattfindenden Weltmeisterschaften.Seit 1. Januar 2003 gilt die derzeitige Regelung, nach der pro Rennen ein Fehlstart erlaubt ist. Beim zweiten vergeblichen Anlauf muss jeweils der Verursacher die Bahn verlassen – egal, ob er schon für den ersten Fehlstart zuständig war oder nicht.
Im Sinne der Zuschauerfreundlichkeit
Mit der Reform der Regel 162, Punkt 7, will sich die IAAF im Wettstreit der Sportarten auf dem heiß umkämpften TV-Markt besser positionieren und zuschauerfreundlicher werden. Denn bei Fehlstarts zappt das Publikum zu schnell weg.
Bereits bei der Hallen-WM 2010 in Doha (Katar) soll erstmals die Videomessung bei Weit- und Dreisprung zum Einsatz kommen. Sie liefert binnen Sekunden das exakte Ergebnis eines Sprungs, Fehlerquellen werden minimiert und die Zahl der Kampfrichter kann deutlich reduziert werden.
Quelle: Sport-Informations-Dienst