Nachnominierung von Bühler zurückgewiesen
Der Rechtsausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat den Antrag auf Nachnominierung des Kaderathleten Matthias Bühler (LG Offenburg) zu den Weltmeisterschaften in Moskau (Russland; 10. bis 18. August) über 110 Meter Hürden zurückgewiesen.
Entgegen der Auffassung des Anwaltes von Matthias Bühler ist die Auswahl zwischen ihm und dem Deutschen Hallenmeister und jahresbesten deutschen Hürdensprinter Erik Balnuweit (LAZ Leipzig) durch den Vizepräsidenten Leistungssport, Guenther Lohre, und den Sportdirektor Thomas Kurschilgen allein nach leistungssportlichen Gesichtspunkten und im Sinne der Nominierungsrichtlinien 2013 getroffen worden, formulierte der DLV-Rechtsausschuss.„Die Entscheidung wurde somit innerhalb des Bundessauschuss Leistungssport ermessensfehlerfrei und nicht willkürlich herbeigeführt“, sagte Sportdirektor Thomas Kurschilgen.