NADA richtet Nationalen Testpool ein
Die NADA hat entsprechend den Vorgaben des NADA-Codes einen Nationalen Testpool eingerichtet. Diesem gehören alle Athletinnen und Athleten an, die zum internationalen Kader des Deutschen Leichtathletik-Verbandes zählen. Hintergrund dieser Trennung von nationalem und allgemeinem Testpool ist, dass die Athletinnen und Athleten im nationalen Testpool intensiver und effektiver kontrolliert werden sollen.
Download: Formular Abwesenheitsanzeige NADA (pdf)
In Einklang mit internationaler Praxis hat nun auch die NADA die vierteljährlichen sogenannten „Whereabout information“ eingeführt. Das entsprechende Formular ist jedes Quartal erneut auszufüllen und der NADA zu übersenden. Erstmalig wird die Abgabe der Whereabout information bis zum 30.09.2007 für das vierte Quartal 2007 fällig.
Download: Whereabout-Formular (doc)
Weiterhin notwendig ist die Abgabe des Rahmentrainingslans.
Download: Formular RTP NADA (doc)
Diese Meldepflichten bestehen unabhängig von den Meldepflichten des internationalen Testpools. Mitglieder des IAAF Registered Testing Pools müssen die dort bestehenden Pflichten zusätzlich erfüllen.
Alle anderen Athleten verbleiben im Allgemeinen Testpool und unterliegen einer Abmeldepflicht dann, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort für mehr als 72 Stunden verlassen.
Die Meldepflichten müssen sorgsam eingehalten werden. Sollten Athleten aufgrund mangelnder Erfüllung der Meldeplichten für eine Kontrolle nicht angetroffen werden, kann dies sanktioniert werden. Jeder Athlet ist für seine Abmeldung persönlich verantwortlich. Sammelabmeldungen führt der DLV ausschließlich für Olympische Spiele und Weltmeisterschaften durch.