OLG bestätigt Sperre von Falk Balzer
Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Beschluss vom 18.12.2003 (W 0350/03Kart) die Rechtmäßigkeit der zweijährigen Dopingsperre gegen den Hürdensprinter Falk Balzer bestätigt. Der DLV-Disziplinarausschuss hatte diese gegen den Athleten im Juni 2001 verhängt, nachdem in einer Dopingprobe von Balzer die verbotene Substanz Nandrolon festgestellt worden war.
Das Oberlandesgericht in Dresden wies die Klage von Falk Balzer ab. (Foto: Chai)
Das hiergegen von Falk Balzer gegen den DLV angestrengte Verfahren vor staatlichen Gerichten hatte keinen Erfolg. Bereits im Januar 2002 hatte das Landgericht Leipzig die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des DLV-Disziplinarausschusses festgestellt und den Antrag des Athleten zurückgewiesen.Das OLG Dresden bestätigte nunmehr die Rechtsauffassung des LG Leipzig und des DLV-Disziplinarausschusses. In seinem 34-seitigen Beschluss begründete das OLG Dresden dabei ausführlich, warum es die Entscheidung des DLV-Disziplinarausschusses als rechtmäßig werte. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass die rechtlichen Rahmen-bedingungen und das Kontrollsystem des DLV rechtlich nicht zu beanstanden sind. Des Weiteren wurde bestätigt, dass der DLV-Disziplinarausschuss die gültigen Vorschriften korrekt angewandt und sich eingehend und zutreffend mit den Besonderheiten des Falles auseinandergesetzt hatte.
Ein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht möglich.