| Beschluss Bundeskartellamt

Olympia: Athleten feiern bessere Werbemöglichkeiten

Das Bundeskartellamt hat das IOC und den DOSB dazu gebracht, deutschen Athleten während der Olympischen Spiele deutlich mehr Rechte am eigenen Bild einzuräumen.
SID / pam

Großer Erfolg für deutsche Athleten – heftige Einbußen für das IOC: Die Werbemöglichkeiten bei Olympischen Spielen wurden für deutsche Athleten deutlich erweitert. Auf Drängen des Bundeskartellamtes haben sich das Internationale Olympische Komitee (IOC) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zu einer Lockerung der Regel 40 der Olympischen Charta bereit erklärt.

In Zukunft können Athleten Fotos, die bei Olympischen Spielen während und abseits der Wettkämpfe aufgenommen wurden, für werbliche Zwecke nutzen. Auch können dabei olympische Begriffe wie "Medaille" oder "Gold" verwendet werden. Zudem dürfen Sportler Social Media viel freier bedienen und bestimmte Inhalte mit Grußbotschaften an Sponsoren versehen.

Das war bislang nicht möglich. Laut Regel 40, Paragraf 3 durfte kein Athlet seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine Leistungen für Werbezwecke nutzen. Das galt im Zeitraum von neun Tagen vor Eröffnung der Spiele bis zum dritten Tag nach der Schlussfeier ("frozen period"). Durch diese harte Regel konnte das IOC seinen Werbepartnern und Sponsoren eine Exklusivität garantieren, die nun verloren geht.

IOC und DOSB begrüßen Entschluss

Das Bundeskartellamt hatte bereits 2017 ein Verwaltungsverfahren gegen IOC und DOSB wegen des Verdachts auf Missbrauch einer "marktbeherrschenden Stellung" eingeleitet. Durch die Eingeständnisse der Verbände ist das Verfahren nun abgeschlossen. Das Bundeskartellamt wird die Einhaltung der Zusagen kontrollieren. "Die Athletinnen und Athleten sind die Leistungsträger der Olympischen Spiele", betonte Präsident Andreas Mundt vom Bundeskartellamt, das auch festlegte, dass bei Streitfällen in Zukunft nicht mehr die Sportgerichte, sondern zivile Gerichte entscheiden.

"Wir freuen uns, dass das Verfahren nun abgeschlossen und für alle Beteiligten somit wichtige Klarheit geschaffen worden ist", sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. Auch das IOC reagierte überraschend positiv und begrüßte offiziell die Entscheidung. Man sei einverstanden damit, dass die neue Regel "mindestens bis zum Ende der Olympischen Winterspiele 2026 in Deutschland gültig sein werde", hieß es.

Neue Regel gilt nur für Deutschland

Das IOC wies aber auch darauf hin, dass die Abmachung nur für Deutschland gelte. In jedem anderen Land muss nun gemäß der jeweiligen Rechtslage eine nationale Lösung gefunden werden. "Für uns ist es ein Erfolg. Das Bundeskartellamt ist unserer Argumentation weitgehend gefolgt", sagte Max Hartung vom Verein Athleten Deutschland dem SID.

Der noch junge Verein hatte bewusst als aktiver Player an den Verhandlungen teilgenommen und sich stark eingebracht. "Wir hatten auch gehofft, dass sich das Kartellamt die generellen Finanzströme anschaut", meinte Hartung, dessen Verein zusätzlich fordert, dass Sportler direkt an den Milliarden-Einnahmen des IOC durch die Vermarktung der Olympischen Spiele beteiligt werden.

IOC und DOSB argumentieren jedoch anders. Für die Verbände sind die Milliarden-Einnahmen die Voraussetzung dafür, dass Olympische Spiele überhaupt ausgerichtet werden können. Deshalb sei auch die strenge Regel 40 "im Interesse von Athleten aus aller Welt und der olympischen Bewegung", teilte das IOC mit.

Quelle: Sport-Informations-Dienst (SID)

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