Sonderbedingungen für Dopingkontrollen
Die Sonderbedingungen des DLV für Dopingkontrollen, die wichtige Informationen und Regelungen bezüglich Dopingkontrollen und Abmeldeverfahren für Athleten enthalten, wurden aus aktuellem Anlass am 4. November durch das DLV-Präsidium geändert.
Zu beachten gilt, dass diese in "Sonderbedingungen für Dopingkontrollen für Bundeskaderathleten" und "Sonderbedingungen für Dopingkontrollen für ST-Kaderathleten" gesplittet wurden.Sonderbedingungen des DLV für Dopingkontrollen
- für Bundeskaderathleten (pdf)
- für ST-Kader-Athleten (pdf)