Überprüfungsverfahren abgeschlossen
Der Disziplinarausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat die verbandsrechtlichen Überprüfungsverfahren gegen Ulrike Urbansky, Grit Breuer und Nils Schumann wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen Dopingbestimmungen nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage beendet bzw. vorläufig eingestellt. Es wird keine Sanktionierungsverfahren gegen diese Athleten geben.
Keine Sanktionierungsverfahren gegen ehemalige Athleten von Thomas Springstein (Foto: Kiefner)
Die Verfahren waren nach Auswertung der Akten aus dem Strafverfahren gegen den ehemaligen Trainer Thomas Springstein eingeleitet worden. Dokumente darin enthielten Hinweise auf mögliche Dopingverstöße der Athleten. Die Besonderheit der Überprüfungsverfahren bestand darin, dass keiner der genannten Athleten bei einer Dopingkontrolle positiv getestet worden war. Die Verdachtsmomente stützten sich einzig auf Unterlagen, die von der Staatsanwaltschaft Magdeburg sichergestellt worden waren, und betrafen zurückliegende Zeiträume. Damit musste der DLV für eine Sanktionierung den vollen Beweis für einen Dopingverstoß erbringen. Die für den Fall einer positiven Urinprobe festgelegte Umkehr der Beweislast, nach der der Athlet beweisen muss, dass er keinen Dopingverstoß begangen hat, griff in den vorliegenden Verfahren nicht.
Im Fall der Athletin Ulrike Urbansky entschied der Disziplinarausschuss mit den Beisitzern von Lienen (Richter am Bundesgerichtshof) und Dr. Fritzweiler (Rechtsanwalt, Präsident der International Sport Lawyers Association), dass der sich aus den Unterlagen möglicherweise ergebende Dopingverstoß Ende August 2006 verjährt sei. Nachdem Anhaltspunkte oder Beweismittel für unverjährte Verstöße nicht zur Verfügung standen, könne der DLV Sanktionen wegen eines Dopingverstoßes, sollte er beweisbar sein, nicht mehr verhängen.
Unschuldsvermutung bei Nils Schumann
Im Fall der Athletin Grit Breuer entschied der Disziplinarausschuss mit den Beisitzern Maihold (Richter am OLG) und Dr. Krogmann (Rechtsanwalt), dass das Verfahren vorläufig eingestellt werde. Frau Breuer sei infolge ihres zwischenzeitlichen Vereinsaustritts der Entscheidungskompetenz des Disziplinarausschusses zurzeit nicht unterworfen. Sollte die Athletin ihre Teilnahme am organisierten Sport wieder aufnehmen, sei das Verfahren fortzusetzen.
Im Fall des Athleten Nils Schumann entschied der Disziplinarausschuss mit den Beisitzern Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg (Vorsitzender Richter am OLG) und Prof. Dr. Becker (Leiter eines Max-Planck-Instituts), dass die vorliegenden Unterlagen nicht ausreichen würden, die umfangreiche Einlassung des Athleten zu widerlegen. Weitergehende Beweismittel standen dem Disziplinarausschuss nicht zur Verfügung, nachdem der Trainer Springstein sich dem Disziplinarausschuss nicht als Zeuge zur Verfügung stellte. Mangels einer positiven Dopingkontrolle habe daher für Nils Schumann die Unschuldsvermutung zu gelten.