Ungarische Werfer scheitern vor dem CAS
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne bestätigte die Disqualifikation der Werfer Adrian Annus und Robert Fazekas bei den Olympischen Spielen in Athen. Die beiden Ungarn hatten nach Verstößen gegen die Anti-Doping-Regularien die ursprünglich errungenen Goldmedaillen verloren, waren aber auf dem Rechtsweg gegen diese Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Berufung gegangen.
Robert Fazekas trat den Weg nach Lausanne vergebens an (Foto: Chai)
Das CAS wickelte beide Fälle in eigenen Verfahren mit unterschiedlichen Schiedsgerichten ab. Die Anhörungen fanden bereits im Februar statt, jetzt gab man das Urteil bekannt.Hammerwerfer Adrian Annus wurde demnach für schuldig befunden, drei Tage nach seinem Olympiasieg in Athen in Bucsu (Ungarn) einer angesetzten, weiteren Dopingkontrolle nicht nachgekommen zu sein. Damit hat er gegen die Anti-Doping-Regularien verstoßen.
Wegweisendes Urteil
Im Fall des Diskuswerfers Robert Fazekas bestätigte der Sportgerichtshof, dass der Athlet keine ausreichende Urinprobe abgegeben habe. Der Ungar hatte ein "psychologisches Trauma" als Grund dafür angeführt. Außerdem erhob er Vorwürfe gegen die Art, wie die Kontrolle durchgeführt worden sei. Das Schiedsgericht bestätigte allerdings die Ordnungsmäßigkeit des Prozederes und dass Robert Fazekas mit seiner Weigerung, die Kontrolle fortzuführen, gegen die Regeln verstoßen habe.
Das Internationale Olympische Komitee bewertete das Urteil in diesen beiden Fällen einer Kontrollverweigerung als wegweisend. Adrian Annus und Robert Fazekas standen bei den Olympischen Spielen in Athen unter dem Verdacht, Fremdurin abgegeben zu haben. Aufgrund der Weigerungen der Athleten, die dann zur Disqualifikation führten, war eine abschließende Prüfung dieser These nicht möglich.