Verlängerung von Streckenvermessungsprotokollen
Resultierend aus der Sitzung des Bundesausschuss Wettkampforganisation am 21. April wurden folgende Festlegungen für die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle beschlossen:
- Streckenvermessungen werden nur noch maximal zweimal verlängert.
- Die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle ist innerhalb der Gültigkeitsdauer zu beantragen.
- Alle abgelaufenen Protokolle werden ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.