Werner Goldmann bleibt im Olympia-Betreuerstab
Werner Goldmann, der Trainer von Diskus-Vize-Weltmeister Robert Harting (SCC Berlin), wird bei den Olympischen Spielen in Peking (China; 15. bis 24. August) nicht aus der deutschen Mannschaft ausgeschlossen, sondern bleibt Betreuer im Leichtathletik-Team.
Angesichts der am vergangenen Mittwoch gegen ihn aus DDR-Zeiten erhobenen Doping-Vorwürfe hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) die Unabhängige Kommission zur Überprüfung von Trainern/innen und Offiziellen mit Doping-Vergangenheit unter Vorsitz von Prof. Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a. D., (Steiner-Kommission) um Rat gebeten.Daraufhin hat Prof. Dr. Udo Steiner Werner Goldmann eingehend befragt. Dieser hat dabei die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten und versichert, dass seine Angaben in der Ehren- und Verpflichtungserklärung gegenüber dem DOSB zutreffen, denen zufolge er „zu keinem Zeitpunkt Sportlern Substanzen weitergegeben (…) hat, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internationalen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben“.
Gerd Jacobs erhob Vorwürfe
Ein seinerzeit gegen Werner Goldmann eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde unter einer Auflage von 2.000 Euro eingestellt. Der in einer ZDF-Sendung jetzt in Erscheinung getretene Belastungszeuge, Ex-Kugelstoßer Gerd Jacobs, hatte in diesem Verfahren keine Rolle gespielt. Dieser behauptete, der Coach habe ihm Anfang der 80er Jahre das Anabolikum Oral-Turinabol verabreicht. Gerd Jacobs ist vom Bundesverwaltungsamt als Dopingopfer anerkannt.
Rechtzeitig vor Beginn der Spiele in Peking sei es, wie der DOSB erklärte, der Kommission nicht mehr möglich, den wahren Sachverhalt in einem rechtsstaatlich gebotenen Verfahren zu überprüfen, so dass zunächst von der Richtigkeit der Erklärung auszugehen ist. Darum hat die Kommission folgenden Beschluss gefasst: „Die Kommission empfiehlt, die Nominierung von Herrn Goldmann für die Olympischen Spiele in Peking beizubehalten, da bis auf weiteres von der Richtigkeit der Erklärung auszugehen ist. Die Kommission behält sich aber vor, nach Beendigung der Spiele in Peking die Sache erneut aufzugreifen.“
"Verfahren gehabt"
Die Präsidialkommission des DOSB hat daraufhin beschlossen, der Empfehlung der Kommission zu folgen. Sie weist in einer Erklärung aber darauf hin, dass für den Fall des Verstoßes gegen die Inhalte der Ehren- und Verpflichtungserklärung verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen sind. Sollte sich bei der Bewertung durch die Kommission ergeben, dass ein solcher Verstoß vorliegt, wird dies im Mindestmaß zur Rückforderung der Entsendungskosten führen, so dass keine Steuergelder unsachgemäß verwendet würden.
„Ich will zu dem Thema absolut gar nichts mehr sagen“, erklärte Werner Goldmann selbst am Sonntag dem Sport-Informations-Dienst (sid). In der ZDF-Sendung hatte er gesagt: „Wir haben unsere, wenn man so will, Strafe oder - sagen wir mal so - unser Verfahren gehabt.“ Zugleich betonte der Coach, er habe niemanden geschädigt.