Zweimonatige Sperre für Dirk Probst
Im Fall des Athleten Dirk Probst, der Anfang April wegen der Verwendung von Cannabinoiden suspendiert worden war, hat der Disziplinarausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) am 24. Mai 2006 beschlossen, den Sportler wegen eines Dopingverstoßes für zwei Monate zu sperren.
Da die Zeit der Suspendierung auf die Sperre angerechnet wird, lief die Sperre am 27. Mai 2006 ab.Die anlässlich der Deutschen Hochschul-Hallenmeisterschaften am 1. Februar 2006 in Dortmund entnommene Dopingprobe des Athleten wies die Verwendung des im Wettkampf verbotenen Tetrahydracannabinols nach.
Dirk Probst hatte für die Uni Kassel an der Hochschul-Hallenmeisterschaft teilgenommen und im Stabhochsprung Platz vier mit übersprungenen 4,60 Metern erreicht.