Testpools & Meldepflichten

Testpools

Leichtathletinnen und Leichtathleten werden zur Durchführung von Dopingkontrollen in folgendeTestpools berufen. In der Regel gehören diese dem DLV-Bundeskader an:

  • den Internationalen Registered Testing Pool der World Athletics (World Athletics-IRTP),
  • den Registered Testing Pool der NADA (NADA-RTP),
  • den Nationalen Testpool der NADA (NADA-NTP) und
  • den Allgemeinen Testpool der NADA (NADA-ATP).

Testpool-Athletinnen und -Athleten unterliegen bestimmten Pflichten, dazu gehört auch die Meldepflicht. Einzelheiten hierzu regelt der NADA-Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren.
Mitglieder des RTP und NTP unterliegen der Pflicht, ihre Whereabout-Daten vierteljährlich im Voraus in das Onlinesystem ADAMS einzupflegen.

Sie müssen zusätzlich einen Empfangsvertreter benennen, an den sich die NADA wenden kann, wenn die Athletin bzw. der Athlet nach Ausschöpfung aller in ADAMS hinterlegten Kontaktmöglichkeiten nicht zu erreichen ist. Zur Benennung eines Empfangsvertreters wird die Athletin/der Athlet gesondert und per E-Mail von der NADA angeschrieben.

Vor Ablauf des jeweiligen Quartals und der damit gesetzten Abgabefrist weist der DLV die DLV-Testpoolmitglieder mit einer Erinnerung im DLV-Anti-Doping-Newsletter zeitnah an die notwendige Abgabe der Whereabouts hin.

Mitglieder des ATP unterliegen nicht der Pflicht, ihre Daten in ADAMS einzutragen und müssen somit keine engmaschigen Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in ADAMS hinterlegen. Sie sind jedoch verpflichtet, die NADA mit dem „Athleten-Meldeformular für den ATP“ mit Angaben über die regelmäßigen Aufenthaltsorte und Erreichbarkeit zu informieren. Wie bei den Athletinnen und Athleten des RTP und NTP muss gewährleistet sein, für Dopingkontrolleure jederzeit und unangemeldet erreichbar zu sein.


NADA-Testpool

Über die Aufnahme in die Testpools der NADA (RTP, NTP und ATP) entscheidet die NADA einmal jährlich nach der DLV-Bundeskaderberufung. Wurde eine Athletin oder ein Athlet in einen NADA-Testpool berufen, gehört sie/er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern sie/er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Über die Testpoolaufnahme in einen NADA-Testpool wird jede Testpoolathletin und jeder Testpoolathlet spätestens Mitte Dezember für das Folgejahr schriftlich informiert. Aber auch während der laufenden Saison kann es zu einer Testpoolneuaufnahme bzw. Hoch- oder Herabstufung innerhalb der Testpools kommen. Auch hierüber werden Athletinnen und Athleten informiert.

Sollte die Athletin oder der Athlet die aktive Laufbahn im DLV-Bundeskader beenden, muss sie/er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem „NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären.


World-Athletics-Testpool

Als unabhängie Organisation ist für die Umsetzung der World Athletics-Anti-Doping-Regeln die 2017 gegründete Athletics Integrity Unit (AIU). Über die Aufnahme von Athletinnen und Athleten in den World Athletics International  Registered Testing Pool entscheidet ausschließlich die AIU. Athletinnen und Athleten werden direkt von der AIU über die Aufnahme informiert und erhalten schriftlich Mitteilung, sollte die Mitgliedschaft aufgehoben werden. Die AIU veröffentlicht den aktuellen World Athletics International Registered Testing Pool auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athletinnen und Athleten mit Hilfe von Informationen auf ihrer Webseite. Sollte die Athletin bzw. der Athlet die aktive Laufbahn im DLV-Bundeskader beenden, muss sie/er dies schriftlich der World Athletics bzw. der Athletics Integrity Unit und dem DLV mit dem „Notice of Removal from International Registered Testing Pool" erklären.


ADAMS

ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) ist das globale Informationssystem der WADA, mit dem die WADA, NADA und die World Athletics/AIU arbeiten. Dieses System müssen alle Athletinnen und Athleten des

  • World Athletics International Registered Testing Pools (World Athletics-IRTP),
  • NADA-Registered Testing Pools (NADA-RTP) sowie
  • Nationalen Testpools der NADA (NADA-NTP)

nutzen, um ihren – je nach Testpool unterschiedlichen – Meldepflichten nachzukommen. Die erforderliche Zugangsberechtigung wird ausschließlich durch die NADA vergeben. Die Abgabe aller meldepflichtbezogenen Informationen kann ausschließlich über ADAMS vorgenommen werden. In Notfällen ist auch eine SMS-Abmeldung in ADAMS möglich.

Nähere Informationen zu ADAMS, dessen Nutzung sowie die Möglichkeit des ADAMS-Logins in der aktuellen ADAMS-Version findet man im globalen Informationssystem der WADA.

Bei weiteren Fragen zu ADAMS wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Ressort Doping-Kontroll-System der NADA dks@nada.de.


Meldepflichtverstöße

Verstöße gegen die Meldepflichten werden ausschließlich durch die NADA oder die AIU geahndet. Ein Verstoß führt zu einem sogenannten „Strike", drei Strikes führen im Regelfall zu einer Sperre von zwei Jahren. Gegen jede Feststellung eines NADA-Strikes können Athletinnen und Athleten im Rahmen einer weiteren Überprüfung vorgehen. Diese Administrative Überprüfung wird durch eine unbeteiligte Stelle durchgeführt. In Deutschland übernimmt SportsLawyer – Kanzlei für Sportrecht diese Überprüfung.

Im Fall der Feststellung eines Strikes durch die AIU haben die Athletin bzw. der Athlet das Recht auf administrative Überprüfung, die ihr/ihm von der AIU durch den AIU-Anti-Doping-Beauftragten oder ein von der AIU bestimmtes Gremium angeboten und durchgeführt wird.