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27.01.2010 | DLV News | Eberhard Vollmer

Irritationen über neue Fehlstartregel

Durch einen Beitrag in der Fachzeitschrift „leichtathletik“ (Nr. 4/2010, S. 16) ist es zu Irritationen über die Anwendung der neuen IAAF-Fehlstartregel im DLV-Bereich gekommen, die der Richtigstellung bedürfen. Die zuständigen Bundesausschüsse Wettkampforganisation und Jugend des DLV weisen darauf hin, dass die neue Regel 162.7 auch für die Schülerklassen M/W14 und M/W15 gilt.

Auch A-Schüler dürfen keinen Fehlstart verursachen (Foto: Krebs)


In Deutschland ist seit 1. Januar 2010 nur für die Schülerklassen M/W 13 und jünger eine von der IAAF-Regel abweichende Regelung in Kraft. Für die jüngeren Schülerklassen (B-Schüler/innen und jünger) gilt die „ganz alte“ Regel, nach der jede/r Teilnehmer/in einen Fehlstart verantworten darf und erst beim zweiten individuellen Fehlstart disqualifiziert wird.

Für die Altersgruppen der A-Schüler/innen, der Jugend und der Erwachsenen (einschließlich aller Seniorenklassen) gilt die neue IAAF-Regel, nach der jede/r Teilnehmer/in, der/die einen Fehlstart verursacht, sofort disqualifiziert wird. Einzige Ausnahme ist der Mehrkampf, in dem ein Fehlstart pro Lauf ungeahndet bleibt (bisherige IAAF-Regel für Einzelwettkämpfe).

Seit Anfang Dezember ist diese Regelung für Jeden einsehbar mit Erläuterung auf der Homepage des DLV online.

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