Anti-Doping
Leichtathletinnen und Leichtathleten, die dem DLV-Bundeskader angehören, werden zur Durchführung von Dopingkontrollen zusätzlich in folgende Testpools berufen:
- den Internationalen Registered Testing Pool der World Athletics (World Athletics-IRTP),
- den Registered Testing Pool der NADA (NADA-RTP),
- den Nationalen Testpool der NADA (NADA-NTP) und
- den Allgemeinen Testpool der NADA (NADA-ATP).
Die Meldepflichten von Athletinnen und Athleten richten sich nach dessen Testpoolzugehörigkeit. Athletinnen und Athleten des RTP und NTP unterliegen der Pflicht, ihre Whereabout-Daten vierteljährlich im Voraus in das Onlinesystem ADAMS einzupflegen.
In der Umsetzung des NADA-Codes 2021 müssen Athletinnen und Athleten von RTP und NTP zusätzlich einen Empfangsvertreter benennen, an den sich die NADA wenden kann, wenn die Athletin bzw. der Athlet nach Ausschöpfung aller in ADAMS hinterlegten Kontaktmöglichkeiten nicht zu erreichen ist. Zur Benennung eines Empfangsvertreters wird die Athletin / der Athlet gesondert und per E-Mail von der NADA angeschrieben.
Vor Ablauf des jeweiligen Quartals und der damit gesetzten Abgabefrist weist der DLV die DLV-Testpoolmitglieder mit einer Erinnerung im DLV-Anti-Doping-Newsletter zeitnah an die notwendige Abgabe der Whereabouts hin.
Athletinnen und Athleten des ATP unterliegen nicht der Pflicht, ihre Daten in ADAMS einzutragen und müssen somit keine engmaschigen Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in ADAMS hinterlegen. Sie sind jedoch verpflichtet, die NADA mit dem „Athleten-Meldeformular für den ATP“ mit Angaben über die regelmäßigen Aufenthaltsorte und Erreichbarkeit zu informieren. Wie bei den Athletinnen und Athleten des RTP und NTP muss gewährleistet sein, für Dopingkontrolleure jederzeit und unangemeldet erreichbar zu sein.
Einzelheiten hierzu regelt der NADA-Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren.
ADAMS
ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) ist das globale Informationssystem der WADA, mit dem die WADA, NADA und die World Athletics/AIU arbeiten. Dieses System müssen alle Athletinnen und Athleten des
- World Athletics International Registered Testing Pools (World Athletics-IRTP),
- NADA-Registered Testing Pools (NADA-RTP) sowie
- Nationalen Testpools der NADA (NADA-NTP)
nutzen, um ihren – je nach Testpool unterschiedlichen – Meldepflichten nachzukommen. Die erforderliche Zugangsberechtigung wird ausschließlich durch die NADA vergeben. Die Abgabe aller meldepflichtbezogenen Informationen kann ausschließlich über ADAMS vorgenommen werden. In Notfällen ist auch eine SMS-Abmeldung in ADAMS möglich.
Nähere Informationen zu ADAMS, dessen Nutzung sowie die Möglichkeit des ADAMS-Logins in der aktuellen ADAMS-Version findet man im globalen Informationssystem der WADA.
Bei weiteren Fragen zu ADAMS wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Ressort Doping-Kontroll-System der NADA dks@nada.de.
NADA-Testpools
Über die Aufnahme in die Testpools der NADA (RTP, NTP und ATP) entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader. Wurde eine Athletin oder ein Athlet in einen NADA-Testpool berufen, gehört sie/er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern sie/er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte die Athletin oder der Athlet seine aktive Laufbahn im DLV-Bundeskader beenden, muss sie/er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem "NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären.
Über die Testpoolaufnahme in einen NADA-Testpool wird jede Testpoolathletin und jeder Testpoolathlet spätestens Mitte Dezember für das Folgejahr schriftlich informiert.
World Athletics Testpools
Im April 2017 gründete die IAAF, die nach Umbenennung in 2019 World Athletics heißt, die Athletics Integrity Unit (AIU) zur Umsetzung der World Athletics-Anti-Doping-Regeln als unabhängige Organisation. Über die Aufnahme von Athletinnen und Athleten in den World Athletics International Registered Testing Pool entscheidet ausschließlich die AIU. Athletinnen und Athleten werden direkt von der AIU über die Aufnahme informiert und erhalten schriftlich Mitteilung, sollte die Mitgliedschaft aufgehoben werden. Die AIU veröffentlicht den aktuellen World Athletics International Registered Testing Pool auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athletinnen und Athleten mit Hilfe von Informationen auf ihrer Webseite. Sollte die Athletin bzw. der Athlet seine aktive Laufbahn im DLV-Bundeskader beenden, muss sie/er dies schriftlich der World Athletics bzw. der Athletics Integrity Unit und dem DLV mit dem "Notice of Removal from International Registered Testing Pool" erklären.
Meldepflichtverstoß
Verstöße gegen die Meldepflichten werden ausschließlich durch die NADA oder die AIU geahndet. Ein Verstoß führt zu einem sogenannten „Strike", drei Strikes führen im Regelfall zu einer Sperre von zwei Jahren. Gegen jede Feststellung eines NADA-Strikes können Athletinnen und Athleten im Rahmen einer weiteren Überprüfung vorgehen. Diese Administrative Überprüfung wird durch eine unbeteiligte Stelle durchgeführt. In Deutschland übernimmt SportsLawyer – Kanzlei für Sportrecht diese Überprüfung.
Auch im Fall der Feststellung eines Strikes durch die AIU haben die Athletin bzw. der Athlet das Recht auf administrative Überprüfung, die ihr/ihm von der AIU durch den AIU-Anti-Doping-Beauftragten oder ein von der AIU bestimmtes Gremium angeboten und durchgeführt wird.