Laufveranstaltungen
Services & Zahlen, Daten, Fakten
Vor mehr als 60 Jahren wurde in Deutschland das erste Laufevent ausgetragen. Seitdem hat sich ein wahrer Laufboom entwickelt. Unter dem Dach der DLV-Landesverbände finden jährlich Tausende Lauf-Events statt, vor der Corona-Pandemie waren es rund dreieinhalb Tausend, mit mehr als zwei Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Jahr – Zahlen, denen sich die Laufszene mit 1,2 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in 2022 nun Schritt für Schritt wieder annähert. Der DLV, der autonom für das Laufen und für die weiteren leichtathletischen Disziplinen verantwortlich ist, fördert und entwickelt den Laufsport und sichert über ein breites Angebotsprofil die Rahmenbedingungen und Ressourcen des Laufsports.
Der DLV empfiehlt die offizielle Anmeldung von Laufveranstaltungen über die im jeweiligen Landesverband genutzten Anmeldesysteme LADV oder laportal. Nach der Anmeldung eines Laufs wird der zuständige Landesverband die Veranstaltung prüfen und genehmigen. Sie wird dann direkt im DLV-Online-Laufkalender auf www.laufen.de erscheinen.
Vorteile einer Laufanmeldung
Der organisierte Laufsport – eine Solidarleistung und viele Vorteile für den Laufveranstalter
Kurzinfos zur bundeseinheitlichen Nichtmitgliederversicherung ARAG
Merkzettel zentraler Versicherungsschutz für Nichtmitglieder ARAG
Leitfäden für Laufveranstalter
Gebührenabwicklung und Anmeldung
Datenschutzhinweise
DLO Deutsche Leichtathletik-Ordnung
GBO Gebührenordnung
Zusammenfassung der wichtigsten DLO-/GBO-Änderungen für Laufveranstaltungen
Organisationsleitfaden für Laufveranstaltungen
Organisationsleitfaden für barrierefreie Laufveranstaltungen
Organisationshinweise Adventure Run/Obstacle Race
Härtefonds
Materialien für die Bearbeitung von Todesfällen bei Stadionfernen Veranstaltungen
Mittels eines international validierten Fragebogens, der von der Humboldt-Universität zu Berlin entwickelt wurde, kann eine qualifizierte Abschätzung von Gesundheitsrisiken durchgeführt werden. Je nach Ergebnis wird eine (nochmalige) ärztliche Konsultation empfohlen. Von Seiten des DLV besteht ein hochrangiges Interesse daran, dass alle Laufveranstalter diesen Fragebogen als festen Bestandteil in das Anmeldeverfahren integrieren, um bei allen Läuferinnen und Läufern das Bewusstsein für eine präventive Gesundheitsvorsorge zu schärfen.
Dieser Fragebogen steht in Übereinstimmung mit den "Leitlinien zur Vorsorgeuntersuchung im Sport" der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (Deutscher Sportärztebund) e.V.
Zum Fragebogen der Humboldt-Universität
Die Auswertung und die Ergebnisinformation erfolgt über die Sportmedizinische Abteilung der Humboldt-Universität zu Berlin.
Ansprechpartner
Deutschlandkarte mit den Standorten der nationalen und internationalen Streckenvermesser für Straßenwettbewerbe
(bereitgestellt vom DLV-Beauftragten für Streckenvermessung Karl-Josef Roth)
Vermessungsprotokoll Straßenwettbewerbe
Die in den folgenden Download-Paketen erhältlichen Anleitungen bieten dem DLV-Streckenvermesser einen Leitfaden für die Erstellung des Vermessungsprotokolls an. Vordruck und Anleitung sind an den Inhalt des „Handbuch für DLV-Streckenvermesser“ und an die zu diesem Thema international publizierten Arbeitsmaterialien angelehnt. Grundlage sind die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) in Verbindung mit der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO).
Vermessungsprotokoll für Straßenwettbewerbe – Formularsatz für DLV-Streckenvermesser (gültig ab 1. Januar 2022 / zip)
Vermessungsprotokoll für Straßenwettbewerbe – Verlängerungsantrag für Vereine/Veranstalter (gültig ab 1. Januar 2022 / zip)
Infos zur Streckenvermessung
Handbuch für den DLV-Streckenvermesser – 5. Auflage
DLV-Blockdiagramm zur Streckenvermessung (Stand: 31. Oktober 2020)
World Athletics-Blockdiagramm zur Streckenvermessung (Stand: 31. Oktober 2020)
Hinweise für Veranstalter zur Laufstreckenvermessung (Stand: 01. Januar 2021)
Genehmigte Straßenstrecken
Genehmigte Straßenstrecken – bestenlistenfähig (Stand: 31. Dezember 2023)
Genehmigte Straßenstrecken – nicht bestenlistenfähig (Stand: 31. Dezember 2023)