Bundesjugendspiele
Kindgemäß, zeitgemäß, attraktiv
Die Bundesjugendspiele haben sich seit Bestehen weiterentwickelt und haben damit die sich verändernden Motive der Kinder und Jugendlichen, Sport zu treiben, berücksichtigt. Die den meisten Personen aus der Schulzeit bekannte Form der Bundesjugendspiele ist die traditionelle Form des Wettkampfs, welche in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen erst ab der 5. Jahrgangsstufe zulässig ist. Die besonders kind- und entwicklungsgemäße Umsetzungsform ist allerdings der weniger bekannte Wettbewerb, welcher mit der im März 2021 getroffenen Entscheidung des Ausschusses für die Bundesjugendspiele und der Kommission Sport (SpoKo) der Kultusministerkonferenz (KMK) in den Grundschulen in der Sportart Leichtathletik ab dem Schuljahr 2023/2024 verpflichtend durchzuführen ist.
Mit dieser Entscheidung verstärken der Ausschuss für die Bundesjugendspiele sowie die SpoKo die konsequenten Umsetzungsformen kindgemäßer Inhalte und Zielsetzungen der mehrperspektivisch und prozessorientiert angelegten Bildungspläne des Sportunterrichts in den einzelnen Bundesländern. Denn bei den Bundesjugendspielen geht es insbesondere darum, sich zu bewegen, Freude zu haben und sein Bestes zu geben. Vor allem aber geht es auch um Fairness, Respekt, Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen.
Key Facts zu den Bundesjugendspielen - aus aktuellem Anlass
Die Bundesjugendspiele werden NICHT abgeschafft!
Es gibt drei Formen von Bundesjugendspielen - Wettbewerb, Wettkampf, Mehrkampf!
Die Bundesjugendspiele können in drei Sportarten angeboten werden - Leichtathletik, Schwimmen, (Gerät-)Turnen
Es wird weiterhin eine sportliche (Einzel-)Leistung erbracht!
Es gibt weiterhin eine Urkunde für jedes Kind!