Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping-Newsletter 11/26
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Neues zu ADAMS, dem WADA-Meldesystem für Testpoolathletinnen und -athleten
- Erinnerung! Webseminar für Athletinnen und Athleten am 04.11.26: NADA und Athleten Deutschland informieren über den WADA-Code 2027
- Wichtige Information für DLV-Kaderathlet:innen:
Kaderbildung 2026/2027 – Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten – Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader - „Sportlich – Fair – Sauber“ – Digitale Fortbildung für Lehrkräfte und Lehramtsstudierende von DOA und NADA am 03.11.26
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Viel Spaß beim Lesen und eine gute Zeit wünscht
Ihr DLV-Team Anti-Doping
Neues zu ADAMS, dem WADA-Meldesystem für Testpoolathletinnen und -athleten
Die World Anti-Doping Agentur (WADA) informierte Ende Oktober über die Überarbeitung des Meldesystems für Aufenthaltsdaten und hat mit dem „Athlete Center“ eine neue Benutzeroberfläche für ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) veröffentlicht. Das „Athlete Center“ wird das bisherige „Athlete Central“ schrittweise ablösen.
Um den Nutzerinnen und Nutzern Zeit zu geben, sich mit der neuen Plattform vertraut zu machen, werden „Athlete Center“ und „Athlete Central“ im vierten Quartal 2026 parallel betrieben. Athlet:innen und Anti Doping-Organisationen können das neue „Athlete Center“ bereits kennenlernen und gleichzeitig weiterhin „Athlete Central“ nutzen. Die erste vierteljährliche Übermittlung der Aufenthaltsdaten über das „Athlete Center“ ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Weitere wichtige Einzelheiten zur Nutzung finden Sie in der NADA-Mitteilung.
Erinnerung! Webseminar für Athletinnen und Athleten am 04.11.26: NADA und Athleten Deutschland informieren über den WADA-Code 2027
Gerne erinnern wir auf diesem Weg unsere Athletinnen und Athleten an das Webseminar der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) und Athleten Deutschland am 4. November 2026, 20:00 Uhr. In Vorbereitung des ab 01.01.27 gültigen World Anti-Doping Codes 2027 (WADC27) erhalten Sie hier die wichtigsten Änderungen. Im Fokus stehen unter anderem die stärkere Berücksichtigung der Athletenrechte, die Verringerung möglicher Interessenkonflikte im Anti-Doping-System, die stärkere Verantwortung des Betreuerumfelds sowie der bessere Schutz junger Athletinnen und Athleten. Darüber hinaus geht es um NADA-spezifische Änderungen bei den Testpools und Präventionsmaßnahmen. Hier haben Sie die Möglichkeit sich dem kostenfreien Webseminar anzumelden. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!
Wichtige Information für DLV-Kaderathlet:innen
Kaderbildung 2026/2027 – Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten – Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader
Aufgrund der Nominierung der DLV-Bundeskader für das Jahr 2026/2027 weisen wir alle Testpoolathlet:innen auf ihre derzeitige Testpoolzugehörigkeit und die damit verbundenen Meldepflichten hin. Bitte denken Sie daran, dass Sie als Testpool-Athlet:in diesem Testpool für den Zeitraum vom 01.01.26 bis 31.12.26 angehören und dem entsprechend auch den Meldepflichten unterliegen. Sollten Sie im jetzigen Nominierungsprozess keinem DLV-Bundeskader mehr unterliegen, unterliegen Sie dennoch gem. des NADA-Regelwerks den Pflichten eines Testpoolmitglieds! Bitte beachten Sie deshalb:
Sollten Sie Ihre aktive Laufbahn als Bundeskaderathlet:in und somit Ihre Testpoolzugehörigkeit vor dem 31. Dezember 2026 beenden wollen, ist die Abgabe des NADA-Formulars Rücktrittserklärung zwingend erforderlich. Solange die Mitteilung Ihres Rücktritts nicht auf dem vorgegebenen Formblatt vorliegt, unterliegen Sie nach wie vor den Meldepflichten, können zu Dopingkontrollen aufgesucht werden und laufen bei beispielsweise einem Nichtantreffen zu einer Kontrolle Gefahr, einen Meldepflichtverstoß zu begehen. Erst wenn der NADA bzw. dem DLV die schriftliche Erklärung auf dem NADA-Rücktrittsformular vorliegt, ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Testpool möglich! NADA und DLV bestätigen Ihnen die Beendung Ihrer sportlichen Laufbahn und die Entlassung aus dem Testpool schriftlich.
Athlet:innen, die neben dem NADA-Testpool auch dem World Athletics International Registered Testing Pool (WA-IRTP) angehören, sollten zusätzlich die Athletics Integrity Unit (AIU) über ihren Rücktritt informieren. Bitte kontaktieren Sie dafür die AIU.
„Sportlich – Fair – Sauber“ – Digitale Fortbildung für Lehrkräfte und Lehramtsstudierende von DOA und NADA am 03.11.26
Alle Lehrkräfte oder Lehramtsstudierende unter den Leserinnen und Lesern unseres Anti-Doping-Newsletters möchten wir auf das oben genannte Webseminar hinweisen, dass die Deutsche Olympische Akademie (DOA) gemeinsam mit dem Ressort Prävention der NADA derzeit plant. Das kostenfreie Webinar findet unter dem Motto „Sportlich – Fair – Sauber“ am 3. November 2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr statt. Neben einem Gespräch mit einer Athletin bzw. einem Athleten liegt der Fokus der Veranstaltung auf theoretischen und praktischen Ansätzen zur Umsetzung von Dopingprävention und Wertebildung in der Schule. Eine Anmeldung ist über das Anmeldeformular möglich. Weitere Informationen zum Programm sowie den Einwahllink zum Webinar erhalten Interessierte rechtzeitig vor der Veranstaltung. Haben Sie Rückfragen? Dann steht Ihnen das Projektteam von DOA (Jule Kowik, kowik@doa-info.de) und NADA (Anthony Schwarz, anthony.schwarz@nada.de) gerne zur Verfügung.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.
Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist!
Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.