| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 11/2020

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Information an DLV-Kaderathleten: Kaderbildung/Kaderstatus/Testpoolstatus – Beendung der sportlichen Karriere
  • WADA veröffentlicht Verbotsliste 2021
  • Nationaler Anti-Doping Code 2021 – Wesentliche Änderungen
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit

Ihr

DLV-Referat Anti-Doping

 

Information an DLV-Kaderathleten: Kaderbildung/Kaderstatus/Testpoolstatus – Beendung der sportlichen Karriere

Aufgrund der bevorstehenden Kadernominierung im DLV möchten wir auch in diesem Jahr alle Testpoolathletinnen und -athleten auf die Regelungen der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) bezüglich der Meldepflichten und einer damit verbundenen vorzeitigen Entlassung aus dem Testpool hinweisen.

„Wurde ein Athlet in einen NADA-Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem NADA-Rücktrittsformular schriftlich erklären.“

Bitte beachten Sie diese Vorgabe, wenn sich durch die DLV-Bundeskadernominierung 2020/2021 Ihr bisheriger Kaderstatus verändert hat oder Sie keinem Bundeskader mehr angehören sollten. Einzelheiten zu den damit verbundenen Meldepflichten sind hier nachzulesen. Sollten Sie Ihre aktive Laufbahn und somit Ihre Testpoolzugehörigkeit vor dem 31. Dezember 2020 beenden wollen, ist die Abgabe des NADA-Formulars „Rücktrittserklärung“ zwingend erforderlich. Solange die Mitteilung Ihres Rücktritts nicht auf dem vorgegebenen Formblatt vorliegt, unterliegen Sie nach wie vor den Meldepflichten, können zu Dopingkontrollen aufgesucht werden und laufen bei beispielsweise einem Nichtantreffen zu einer Kontrolle Gefahr, einen Meldepflichtverstoß zu begehen. Erst wenn der NADA bzw. dem DLV die schriftliche Erklärung auf dem NADA-Rücktrittsformular vorliegt, ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Testpool möglich! NADA und DLV bestätigen Ihnen die Beendung Ihrer sportlichen Laufbahn und die Entlassung aus dem Testpool schriftlich.

Athleten, die neben dem NADA-Testpool auch dem World Athletics International Registered Testing Pool angehören, sollten zusätzlich die Athletics Integritiy Unit (AIU) über ihren Rücktritt informieren. Da die AIU das Rücktrittsformular„Removal Form from the World Athletics International Registered Testing Pool“ derzeit überarbeitet, bitten wir diese, sich im Falle eines Rücktritts mit whereabouts@athleticsintegrity.org in Verbindung zu setzen.
 

WADA veröffentlicht Verbotsliste 2021

Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat die Verbotsliste für das Jahr 2021 veröffentlicht. Hierüber informierte die NADA Anfang Oktober 2020.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber 2020 betreffen folgende Klassen von verbotenen Substanzen und Methoden:

  • Die inhalative Anwendung der Substanz Vilanterol (Klasse "S3. Beta-2-Agonisten") ist ab 01.01.2021 bis zur einer Dosierung von 25 µg über 24 Stunden erlaubt.
  • Die Unter-Klassen "S4.2 Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs)" und "S4.3 Andere antiestrogene Substanzen" wurden zu einer gemeinsamen Unterklasse "S4.2 Antiestrogene Substanzen" zusammengefasst.
  • Alle verbotenen Methoden galten bislang stets als nicht-spezifisch. Die Unterklasse M2.2, die das Verbot intravenöser Infusionen und/oder Injektionen beschreibt, gilt ab 01.01.2021 als spezifische Methode.
  • Mit dem Nationalen Anti-Doping Code 2021 (NADC21) werden bestimmte verbotene Substanzen als Suchtmittel definiert, weil sie häufig missbräuchlich in der Gesellschaft angewendet werden, ohne dass ein Bezug zum Sport besteht. Für das Jahr 2021 gelten die Substanzen Cocain, Diamorphin (Heroin), Methylendioxymethamfetamin (MDMA, Ecstasy) und Tetrahydrocannabinol (THC) als Suchtmittel.
  • Weitere Änderungen der Verbotsliste bestehen in Präzisierungen im Wortlaut an einigen Stellen, der namentlichen Nennung von weiteren Beispielen für verbotene Substanzen in einigen Klassen sowie in einem überarbeiteten Design zur Schaffung von mehr Übersichtlichkeit.
  • Die umfangreichen Neuregelungen für S9. Glucocorticoide, die im Entwurf der Prohibited List 2021 enthalten waren, werden laut WADA-Explanatory Notes erst ab 2022 in Kraft treten. Diese Neuerungen bedürfen einer intensiven Vorbereitung der technischen Abläufe und der Schulung der unterschiedlichen Zielgruppen. Die NADA wird zeitnah entsprechende Informations- und Schulungskonzepte anbieten.

Die WADA-Verbotsliste ist eine von derzeit sechs internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2020 gilt die WADA-Verbotsliste 2020.

Die WADA-Verbotsliste 2021 wird nun von der NADA ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der Webseite der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) zur Verfügung gestellt. Zum Download finden Sie hier die englische Version der WADA-Verbotsliste 2021 sowie die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste und das Monitoring Program. Alle pdf finden Sie auch auf der NADA-Webseite.
 

Nationaler Anti-Doping Code 2021 – Wesentliche Änderungen

Wie wir in unserem Anti-Doping-Newsletter 10/2020 berichteten, wird am 1. Januar 2021 der Nationale Anti-Doping Code 2021 (NADC21) in Kraft treten. Als deutsche Übersetzung des ab 01.01.21 gültigen WADA-Regelwerks 2021 WADA Anti-Doping Code hat die NADA die Veröffentlichung der deutschen Fassung vorgenommen und auf ihrer Webseite sowohl als Redline-Version sowie als Finalversion als pdf-Dokument im Bereich Downloads veröffentlicht. Mit einer digitalen Sprechstunde hat die NADA im Laufe des vergangenen Monats die wesentlichen Änderungen vorgestellt. Alle Interessierten, die nicht die Möglichkeit hatten, an der Sprechstunde teilzunehmen, können die wichtigsten Änderungen und Neuerungen sowie eine Zusammenfassung der häufig gestellten Fragen hier nachlesen.
 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der World Athletics List of International Competitions 2020 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist. Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2020 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
  • Weiterführende Details finden sie hier und hier.
Teilen
#TrueAthletes – TrueTalk

Hier finden Sie alle Folgen des Podcasts des Deutschen Leichtathletik-Verbandes!

Zum Podcast
Jetzt Downloaden
DM-Tickets 2024