| Neues Gesetz

DOSB klärt Vereine über Mindestlohn auf

Im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zum 1. Januar 2015 traten von Seiten des organisierten Sports Fragen auf, inwieweit Übungsleiter und Trainer sowie Ehrenamtliche in Vereinen von dem neuen Gesetz betroffen sind. Nach einem gemeinsamen Dialog zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Deutschen-Fußball-Bund (DFB) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) konnten Lösungen gefunden werden.
Pamela Ruprecht

Nach der Einführung des Mindestlohngesetzes zum Jahreswechsel hatte es Klärungsbedarf für Vereine, Verbände und Ligen gegeben.  Unterstehen Übungsleiter und Trainer, Ehrenamtliche und Vertragssportler dem Mindestlohngesetz? Wann ändert sich an der bisherigen Vergütung etwas? Solche Fragen mussten für diesen Bereich des Sports beantwortet werden.

Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) haben daraufhin am 23. Februar mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Andrea Nahles, in Berlin gesprochen.

Erläuterungen des DOSB

Im anschließenden Brief von DOSB und DFB heißt es zum Stand für Übungsleiter und Trainer: "DOSB/DFB und BMAS sind übereinstimmend der Auffassung, dass es sich bei diesem Personenkreis weit überwiegend um Ehrenamtliche handelt; sodass das Mindestlohngesetz keine Anwendung findet."

Alle weiteren Erläuterungen und Lösungen können dem <link file:115968>Brief des Deutschen Olympischen Sportbundes und des DFB an ihre Mitgliedsorganisationen entnommen werden.

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