Datenschutz-Hinweise (7)
7 Datenschutzerklärung bei Ausschreibungen von DLV-Vergaben
7.1 Information zur Datenverarbeitung
Der DLV führt regelmäßig öffentliche Ausschreibungen zur Vergabe von Liefer-/Dienstleistungsaufträgen durch. Die nachfolgenden Informationen erläutern, wie wir im Rahmen der Ausschreibungen personenbezogene Daten verarbeiten.
7.2 Zweck der Datenerhebung
Für die Beteiligung am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge werden personenbezogene Daten benötigt.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
7.3 Datenarten, die von uns verarbeitet werden
Es werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Identifikations- und Kontaktangaben (z.B. Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen),
- Angaben zur Überprüfung der Bietereignung (z.B. Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen),
- Personenbezogene Daten werden auch bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind (z.B. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister, Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien).
7.4 Kategorien von Empfängern
Personenbezogene Daten können im Rahmen des Vergabeverfahrens und der anschließenden Vertragsdurchführung, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich oder gesetzlich zulässig ist, an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden:
- die mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und der anschließenden Vertragsabwicklung befassten zuständigen Stellen und Mitarbeitenden des DLV,
- externe Dienstleister und Berater, soweit deren Einbindung im Rahmen des Vergabeverfahrens oder der Vertragsdurchführung erforderlich ist,
- Auskunfteien und sonstige Stellen, soweit bei diesen im Rahmen der Prüfung der Bietereignung oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen personenbezogene Daten erhoben werden,
- zuständige Behörden und öffentliche Stellen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung besteht oder die Übermittlung zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist.
7.5 Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Rechtsgrundlage diesbezüglicher Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) (Durchführung (vor)vertraglicher Maßnahmen).
7.6 Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Durchführung des Verfahrens und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.