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Anti-Doping Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 6/2020

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS III. Quartal 2020 für alle Athleten der World Athletics-RTP und RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • NADA – Wiederaufnahme klassischer Dopingkontrollen, Dried Blood Spot und weitere Informationen
  • Hessen prüft die Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft
  • WADA-Studie: Kein Zusammenhang zwischen Medizinischen Ausnahmegenehmigungen und Erfolg
  • Teilnahme an Veranstaltungen der List of Competitions 2020 der World Athletics
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit,
Ihr DLV-Referat Anti-Doping

WHEREABOUTS III. Quartal 2020 für alle Athleten des World Athletics-RTP, World Athletics RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des zweiten Quartals 2020 steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathleten bevor. Wir erinnern deshalb alle testpoolzugehörigen Athletinnen und Athleten an die fristgerechte Abgabe der Whereabout-Informationen für das III. Quartal 2020. Bitte beachten Sie Folgendes:

World Athletics-Registered Testing Pool (WA-RTP) und World Athletics Road Running Testing Pool (WA-RRTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2020 müssen bis spätestens Montag, 15. Juni 2020 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der AIU.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2020 müssen bis spätestens Donnerstag, 25. Juni 2020 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
 

NADA – Wiederaufnahme klassischer Dopingkontrollen, Dried Blood Spot und weitere Informationen

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat mit Pressemitteilung vom 18. Mai 2020 über die Wiederaufnahme der klassischen Dopingkontrollen informiert. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zur Infektionsverhütung mit SARS-CoV-2 sollen sowohl im Training als auch im Wettkampf wieder Urin- und Blutkontrollen durchgeführt werden. Lesen Sie hier weiter. Weiterhin verfolgt die NADA das Dried Blood Spot (DBS)-Testprojekt, das diese im März 2020 gestartet hatte, um saubere Athletinnen und Athleten während der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.

Dried Blood Spot (DBS)

Für Interessierte: Was ist Dried Blood Spot, also die Blutstropfenanalyse? Auf der Seite des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln finden Sie eine gute Erklärung für die Blutstropfenanalyse bei Dopingkontrollen.

Tiefer ging die NADA bei der Jahres-Pressekonferenz am 27.05.20, die aufgrund der COVID-19-Pandemie erstmalig als Webinar stattfand, auf diese Themen ein. Lesen Sie bitte auf der Veröffentlichung der NADA die Einzelheiten, wo Sie auch den NADA-Jahresbericht 2019 finden. Ebenso haben Sie die Möglichkeit der Ansicht eines Mitschnitts der Jahres-Pressekonferenz zu sehen.
 

Hessen prüft die Schaffung einer Schwerpunktsstaatsanwaltschaft

Zu den in Deutschland bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften Doping in Bayern (München), Baden-Württemberg (Freiburg) und Rheinland-Pfalz (Zweibrücken) prüft nun auch das Land Hessen die Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingverstöße. Lesen Sie hier die Einzelheiten.
 

WADA-Studie: Kein Zusammenhang zwischen Medizinischen Ausnahmegenehmigungen und Erfolg

Laut einer Studie der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gibt es keine signifikanten Hinweise darauf ,dass Athleten, die aufgrund der Erteilung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung (TUE) verbotene Substanzen einnehmen dürfen, höhere Chancen auf sportlichen Erfolg haben. In einer Studie, die kürzlich im British Journal of Sports Medicine veröffentlicht wurde, hatte die WADA das Abschneiden von Athleten bei allen Olympischen Spielen seit 2010 untersucht. Lesen Sie die Original-Mitteilung der WADA.
 

Teilnahme an Veranstaltungen der List of Competitions 2020 der World Athletics

Wie bereits im DLV-Anti-Doping-Newsletter 05.2020 angesprochen, möchten wir aufgrund der unveränderten Situation auf Folgendes hinweisen:

Da nach wie vor aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit weltweit keine Leichtathletikveranstaltungen stattfinden und sich ständig Neuerungen und Veränderungen ergeben, möchten wir Sie zum Thema „Teilnahme an Veranstaltungen der List of Competitions 2020 der World Athletics“ in Verbindung mit dem erforderlichen Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) auf Folgendes hinweisen:

Aufgrund der aktuellen Situation wird die World Athletics List of International Competitions 2020 derzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet. Weitergehende Informationen finden Sie in den folgenden Ausführungen.
 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der World Athletics List of International Competitions 2020 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist. Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2020 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
  • Weiterführende Details finden sie hier und hier.
     
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