| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 10/2021

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Information an DLV-Kaderathleten: Kaderbildung/Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten – Beendigung der sportlichen Karriere
  • NADA setzt DBS-Methode ab sofort ein
  • Neuer NADA-Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren
  • WADA prüft Status von Cannabis
  • Änderung des Anti-Doping-Gesetzes tritt in Kraft
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit

Ihr

DLV-Referat Anti-Doping

 

Information an DLV-Kaderathleten: Kaderbildung/Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten - Beendigung der sportlichen Karriere

Auch in diesem Jahr steht die deutsche Leichtathletik kurz vor der bevorstehenden Kadernominierung. Weil sich durch die DLV-Bundeskadernominierung 2021/2022 für viele Athletinnen und Athleten der bisherige Kaderstatus verändern wird, möchten wir alle Testpoolathletinnen und -athleten auf Folgendes hinweisen. Basis hierfür ist der Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), der die Meldepflichten und eine damit verbundene vorzeitige Entlassung aus dem Testpool beinhaltet.

„Wurde ein Athlet oder eine Athletin in einen NADA-Testpool berufen, gehört er/sie diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er/sie nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet/die Athletin seine/ihre aktive Laufbahn beenden, muss er/sie dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem NADA-Rücktrittsformular schriftlich erklären.“

Sollten Sie also Ihre aktive Laufbahn und somit Ihre Testpoolzugehörigkeit vor dem 31. Dezember 2021 beenden wollen, ist die Abgabe des NADA-Formulars „Rücktrittserklärung“ zwingend erforderlich. Solange die Mitteilung Ihres Rücktritts nicht auf dem vorgegebenen Formblatt vorliegt, unterliegen Sie nach wie vor den Meldepflichten, können zu Dopingkontrollen aufgesucht werden und laufen bei beispielsweise einem Nichtantreffen zu einer Kontrolle Gefahr, einen Meldepflichtverstoß zu begehen. Erst wenn der NADA bzw. dem DLV die schriftliche Erklärung auf dem NADA-Rücktrittsformular vorliegt, ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Testpool möglich! NADA und DLV bestätigen Ihnen die Beendung Ihrer sportlichen Laufbahn und die Entlassung aus dem Testpool schriftlich.

Athletinnen und Athleten, die neben dem NADA-Testpool auch dem World Athletics International Registered Testing Pool angehören, sollten zusätzlich die Athletics Integritiy Unit (AIU) über ihren Rücktritt mit dem AIU-Formular„Removal Form from the World Athletics International Registered Testing Pool“ informieren.

 

NADA setzt DBS-Methode ab sofort ein

Wie die NADA im September 2021 auf ihrer Webseite informierte, setzt diese seit Anfang September die Dried Blood Spot (DBS)-Methode bei Dopingkontrollen ein. Ergänzend zu den klassischen Blut- und Urinkontrollen setzt die NADA somit die Vorgaben der Welt Anti Doping Agentur (WADA) fristgerecht um und hat nun die Möglichkeit, Ergebnisse aus der DBS-Probe auch justiziabel zu verwerten. Bitte lesen Sie hier wichtige Einzelheiten.

 

Neuer NADA-Standard für Ergebnismanagement-/ Disziplinarverfahren

Basierend auf den Änderungen im WADA-International Standard for Results Management trat zum 1. September 2021 die Aktualisierung des Standards für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren (SfED) der NADA in Kraft. Lesen Sie bitte hier die wesentlichen Änderungen.

 

WADA prüft Status von Cannabis

Auf Antrag mehrerer Interessengruppen billigte das WADA-Exekutivkommitee während einer Sitzung im September 2021 die Entscheidung der beratenden Sachverständigengruppe, eine wissenschaftliche Überprüfung des Status von Cannabis einzuleiten. Cannabis ist Bestandteil der WADA-Verbotsliste und im Wettkampf verboten. Damit reagierte die WADA auf den positiven Befund der US-Leichtathletin Sha' Carri Richardson (wir berichteten im Anti-Doping-Newsletter 8/2021). Weiterhin teilte das Komitee mit, dass jedoch nicht mit einer Änderung der bevorstehenden WADA-Verbotsliste 2022 zu rechnen sei. Lesen Sie hier einen interessanten Bericht von der Deutschen Welle zum Thema Cannabis im Sport.

 

Änderung des Anti-Doping-Gesetzes tritt in Kraft

Die im Juni 2021 beschlossene Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (AntiDopG) tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Mit dieser Änderung beiinhaltet das AntiDopG nun eine Kronzeugenregelung, die eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminielle Netzwerke liefern.

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athletinnen und Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions 2021 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist! Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2021 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.

  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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