
Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 09/2016
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Abgabeerinnerung WHEREABOUTS IV. Quartal 2016 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
- WADA warnt vor Phishing E-Mails
- IAAF kündigt das Anfechten der Aussetzung der Testosteronregel an
- Putin fordert Veränderungen am Welt-Anti-Doping-System
- WADA hebt die Sperre des Anti-Doping Labors in Peking auf
- „Kontrollen im Spitzensport - so arbeiten die Kölner Dopingfahnder“
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle
Abgabeerinnerung WHEREABOUTS IV. Quartal 2016 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP |
---|
Wir erinnern hiermit alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2016. Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das kommende Quartal müssen
bis spätestens Sonntag, 25. September 2016
in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
Sollten Sie sich noch einmal über Ihre Meldepflichten informieren wollen, bietet Ihnen die NADA auf ihrer Internetseite die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie ebenfalls auf der NADA-Seite.
Bei weiteren Fragen setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
An dieser Stelle möchten wir auf die Wichtigkeit der ADAMS-Passwortänderung hinweisen, über die die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) am 23.08.16 informierte! Sollten Sie der Bitte bzw. Notwendigkeit noch nicht nachgekommen sein, bitten wir um schnellstmögliche Änderung der Daten gemäß der Angaben der NADA.
WADA warnt vor Phishing E-Mails |
---|
Weiter berichtete die NADA über eine Warnung der Welt Anti Doping Agentur (WADA) vor möglichen Phishing-Mails, die in derer Namen versendet würden. Empfänger würden darin aufgefordert, nach Klick auf einen Link ihre ADAMS-Angaben (Benutzernamen, E-Mail-Adresse und Passwort) zu ändern. Die WADA würde derartige E-Mails mit Link und Änderungsaufforderung ihrer Login-Daten für ADAMS niemals versenden. Die NADA rät, solche E-Mails umgehend zu löschen und bitte um direkte Mitteilung an die NADA oder die WADA.
IAAF kündigt das Anfechten der Aussetzung der Testosteronregel an |
---|
Während der Olympischen Spiele 2016 hat sich der IAAF-Präsident Sebastian Coe zu der ausgesetzten IAAF-Testosteronregelung geäußert und angekündigt, die Aussetzung der umstrittenen Regel für hyperandrogene Athletinnen vor dem Sportgerichtshof CAS anfechten zu wollen.
Wie wir im Anti-Doping-Newsletter 09/2015 berichteten, erklärte der Internationale Sportgerichtshof CAS im Juli 2015 den bisherigen Umgang des Leichtathletik-Weltverbands IAAF mit männlichen Hormonwerten bei Frauen für vorläufig ungültig. Der CAS gab der IAAF zwei Jahre Zeit, um neue wissenschaftliche Beweise für einen Zusammenhang zwischen erhöhten Testosteron-Werten und einer gesteigerten Leistungsfähigkeit bei Athleten zu liefern. Einzelheiten lesen Sie in diesem Beitrag der Wochenzeitung "Die Zeit".
Putin fordert Veränderungen am Welt-Anti-Doping-System |
---|
Nach den Vorwürfen des staatlich gesteuerten Dopings Russlands und nach Ende der Olympischen Spiele 2016 in Rio de Janeiro fordert der russische Präsident Wladimir Putin Veränderungen des weltweiten Anti-Doping-Systems. Lesen Sie weitere Details dazu in diesem Beitrag.
WADA hebt die Sperre des Anti-Doping Labors in Peking auf |
---|
Die Welt Anti Doping Agentur (WADA) hat Mitte August auf ihrer Webseite mitgeteilt, dass sie die Sperre des Anti-Doping-Labors in Peking aufgehoben hat. Lesen Sie dazu mehr auf der WADA-Webseite.
„Kontrollen im Spitzensport: So arbeiten die Kölner Dopingfahnder“ |
---|
Nicht vorenthalten möchten wir Ihnen einen interessanten Videobeitrag, den der Kölner Stadtanzeiger im August 2016 unter dem oben genannten Titel veröffentlichte. Parallel zum Beitrag erhalten Sie dort auch anderweitig interessante Informationen über die Arbeit an Dopingproben im Labor des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) |
---|
Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
- bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2016 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
- Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
Anti-Doping-Newsletter abonnieren