| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Referat Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 06/2018

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Abgabeerinnerung WHEREABOUTS III. Quartal 2018 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • EAA: E-Learning-Plattform „I Run Clean™” – Veröffentlichung der deutschen Version
  • Dopingvorwürfe gegen Russland – Russland gesteht Doping ein
  • Bundespräsident verleiht Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland an Seppelt, Schenk und Prof. Dr. Schänzer
  • Anti-Doping-Aktivitäten aus dem FLVW – Gerichte definieren Sport-Begriff im Rahmen des Anti-Doping-Gesetzes
  • NADA: Gemeinsam gegen Doping – Materialien für Lehrer
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Referat Anti-Doping

 

Abgabeerinnerung WHEREABOUTS III. Quartal 2018 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des zweiten Quartals 2018 (Ende Juni) steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathleten bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das III. Quartal 2018. Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das kommende Quartal müssen

    bis spätestens Montag, 25. Juni 2018

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system trainingskontrollen meldepflichten>bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system adams>finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

EAA: E-Learning-Plattform „I Run Clean™” – Veröffentlichung der deutschen Version

Bereits im letzten Anti-Doping-Newsletter hatten wir auf das neue Schulungsprogramm in Form eines E-Learnings des Europäischen Leichtathletik-Verbands (EAA) hingewiesen. Zwischenzeitlich ist "I Run Clean™" auch in Deutsch veröffentlicht, was die Teilnahme und somit auch die Zertifizierung für deutschsprachige Athletinnen und Athleten sehr vereinfacht. Registrieren auch Sie sich für das interaktive Schulungsprogramm <link https: www.irunclean.org home cultures>I RUN CLEAN ™. Es lohnt sich und erhalte nach Abschluss dein Zertifikat!

Dopingvorwürfe gegen Russland – Russland gesteht Doping ein

In einem Schreiben hat Russland erstmals Doping gegenüber der Welt Anti Doping Agentur (WADA) eingestanden, staatlich gelenktes Manipulationssystem aber weiterhin nicht bestätigt. <link https: www.sportschau.de doping russland-brief-gestaendnis-systematisches-doping-100.html>Bitte lesen Sie hier Einzelheiten. Die WADA erklärte zwischenzeitlich, dass die zuständige Kommission die Inhalte des Schreibens bei ihrem nächsten Treffen am 14. Juni behandeln und eine Empfehlung für das WADA-Exekutivkomitee geben werde. Die russische Anti-Doping-Agentur RUSADA ist weiterhin gesperrt.

Dopingvorwürfe gegen Russland – Russland gesteht Doping ein

Für ihr hervorragendes Engagenent gegen Doping verleiht der Bundespräsident am 7. Juni 2018 dem deutsche Journalisten und Autor Hajo Seppelt, der Juristin und ehemaligen Leichtathletin Silvia Schenk und dem langjährigen Leiter des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln Prof. Dr. Wilhelm Schänzer den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Dies teilte das <link http: www.bundespraesident.de shareddocs pressemitteilungen de unterlegen>Bundespräsidialamt auf seiner Webseite mit. Weitere Informationen können Sie folgenden Artikeln auf der <link https: www.dshs-koeln.de aktuelles meldungen-pressemitteilungen detail meldung grosse-ehre-fuer-wilhelm-schaenzer>Homepage der DSHS und <link https: www.focus.de sport mehrsport sportpolitik-sportpolitik-seppelt-erhaelt-verdienstorden-der-bundesrepublik_id_8980590.html>dem Focus entnehmen. Ebenfalls ausgezeichnet wird der Präsident des Tischtennis-Weltverbandes Thomas Weikert.

Anti-Doping-Aktivitäten aus dem FLVW – Gerichte definieren Sport-Begriff im Rahmen des Anti-Doping-Gesetzes

In seiner Mitteilung an westfälische Vereine und Athleten informiert der Anti-Doping-Beauftragte des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) und Jurist Norbert Schlepp über die Bekämpfung des Doping auf zwei Ebenen. <link https: www.flvw.de news detail gerichte-definieren-sport-begriff-im-rahmen-des-anti-doping-gesetzes>Lesen Sie hier seinen Artikel unter der Überschrift „Was ist eigentlich Sport?“

NADA: Gemeinsam gegen Doping – Unterrichtsmaterialien für Lehrer

Mit einem weiteren wichtigen Bestandteil baut die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) das Präventionsprojekt Gemeinsam gegen Doping aus. Seit April 2018 stellt die NADA nun auch Unterrichtsmaterialien für Lehrer/innen zur Verfügung. „Die Materialien bringen Jugendlichen in den Sekundarstufen I und II die Werte des Sports nahe und reflektieren den Leistungsgedanken im Sport.“, so die NADA. Weitere Infos sowie die Lehrmaterialien als <link http: www.gemeinsam-gegen-doping.de>PDF finden Sie hier.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der <link https: www.leichtathletik.de verband anti-doping medizinische-ausnahmegenehmigung>DLV-Webseite und auf der <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zur>NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass  

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der <link file:160019 _blank>IAAF List of International Competition 2018, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind. 
  • Weiterführende Details: <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zu tue-informationen der>NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | <link https: www.leichtathletik.de verband anti-doping medizinische-ausnahmegenehmigung>DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)


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