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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 8/26

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • EuGH – Veröffentlichung von Dopingsanktionen sind grundsätzlich zulässig
  • IOC hebt Sperre gegen Russisches Olympisches Komitee vorläufig auf
  • World Athletics – Russland und Belarus bleiben suspendiert
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Viel Spaß beim Lesen und eine gute Zeit wünscht

Ihr

DLV-Team Anti-Doping


EuGH – Veröffentlichung von Dopingsanktionen sind grundsätzlich zulässig

Mit Urteil vom 14.07.26 traf der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Entscheidung, dass die Online-Veröffentlichung der Namen von Athletinnen und Athleten, die gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben, grundsätzlich mit dem europäischen Datenschutzgerecht vereinbar sind. Festgelegt wurden in diesem Urteil auch damit verbundene Einschränkungen, wie beispielsweise eine einzelfallbezogene Interessensabwägung vor einer Veröffentlichung. Bitte lesen Sie die Einzelheiten auf sportschau.de sowie die Stellungnahme der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) Deutschland, die dieses Urteil begrüßt und nun auswerten wird, wie eine Veröffentlichung im Internet in Deutschland rechtssicher umgesetzt werden kann.

Juristisch interessierte Leserinnen und Leser finden die Veröffentlichung des EuGH, die auch das Urteil beinhaltet, hier.


IOC hebt Sperre gegen Russisches Olympisches Komitee vorläufig auf

Das Exekutivkomitee des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) hat die seit dem 12. Oktober 2023 geltende Suspendierung des Russischen Olympischen Komitees (ROC) vorläufig aufgehoben. Weiterhin teilte das IOC Anfang Juli 2026 mit, dass seine bisherigen Empfehlungen an die Fachverbände zur Teilnahme russischer Athletinnen und Athleten in internationalen Wettbewerben nicht mehr gelten, die einschlägigen Anti-Doping-Vorgaben für russische Athletinnen und Athleten in internationalen Wettbewerben dagegen verbindlich blieben. Diese Entscheidung löste heftige Kritik aus. Lesen Sie gerne Weiteres hierzu in Die Zeit oder bei sport1.


World Athletics – Russland und Belarus bleiben suspendiert

Das Council des Welt-Leichtathletik-Verbands World Athletics (WA) beschloss jedoch (im Gegensatz zur oben beschriebenen Entscheidung des IOC) in seiner Sitzung am 03.07.26, russische und belarussische Athletinnen und Athleten, Funktionäre und Betreuer nach wie vor von internationalen Wettkämpfen auszuschließen. Bitte lesen Sie bei Interesse die Meldung auf der DLV-Webseite oder die Original-Meldung von WA.


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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