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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 9/26

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS IV. Quartal 2026 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Elementares zu: Deutscher Rekord! – EPO-Analyse! – Anerkennung des Rekords!
  • NADA-Webseminar zum Thema „Testpools und Meldepflichten 2027“
  • NADA-Schulungstermine für Ärztinnen und Ärzte sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • ​​​​​​​Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Viel Spaß beim Lesen und eine gute Zeit wünscht

Ihr

DLV-Team Anti-Doping


WHEREABOUTS IV. Quartal 2026 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des dritten Quartals 2026 steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2026 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:

  • World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP): 
    Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2026 müssen bis spätestens Dienstag, 15. September 2026 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
  • NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP):
    Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2026 müssen bis spätestens Freitag, 25. September 2026 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.


Elementares zu: Deutscher Rekord! – EPO-Analyse – Anerkennung des Rekords!

Das Jahr 2026 entwickelt sich zum Rekordjahr in der deutschen Leichtathletik! Aufgrund dieser Entwicklung möchten wir ein weiteres Mal Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainer bzw. betreuende Personen sowie Veranstalterinnen und Veranstalter über das Erfordernis der EPO-Analyse bei der Einstellung eines neuen Deutschen Rekords in einem Geher- oder Laufwettkampf (400 m und mehr) oder im Mehrkampf informieren.

Bitte beachten Sie dringend, dass bei deutschen Athlet:innen, die in einem Geher- oder Laufwettkampf (400 m und mehr) oder im Mehrkampf einen Welt-, Europa- oder Deutschen Rekord gebrochen oder eingestellt haben, bei der Dopingkontrolle zusätzlich die Analyse auf EPO (erythropoese-stimulierende Substanzen) und ihre Releasingfaktoren vorgenommen werden muss. Es liegt im Aufgabenbereich des Athleten bzw. der Athletin, das Dopingkontrollpersonal auf diese zusätzliche Analyse hinzuweisen! Dieser Hinweis ist in der Regel beim gemeinsamen Ausfüllen des Dopingkontrollformulars zu geben. Da die EPO-Analyse eine Zusatzanalyse ist, unterliegt sie keinem Automatismus seitens des Dopingkontrollpersonals. Wird dieser Hinweis vergessen, ist in der Regel eine Anerkennung des Rekords nicht möglich.

Weitere wichtige Informationen zu Rekordkontrollen, unabhängig davon, ob ein Rekord im Inland oder im Ausland erzielt wurde, sowie zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Leistung finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Wettkampfkontrollen. Nutzen Sie diese Informationen, um im Falle eines Rekords schnell und ohne Komplikationen auf die notwendige Dopingkontrolle vorbereitet zu sein.


NADA-Webseminar zum Thema „Testpools und Meldepflichten 2027“

Mit dem Welt Anti-Doping Code 2027 (WADC27) und den entsprechenden Anpassungen im Nationalen Anti-Doping Code 2027 (NADC27) treten ab 1. Januar 2027 wichtige Neuerungen in Kraft.

Zur Vertiefung der Änderungen bietet die NADA am Montag, 7. September 2026 um 10:30 Uhr das Webseminar „Testpools und Meldepflichten ab 2027“ an.

Im Rahmen des Seminars werden die wesentlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf Testpools und Meldepflichten erläutert. Hier geht es zur Anmeldung.


NADA-Schulungstermine für Ärztinnen und Ärzte sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

Wir möchten noch einmal auf die NADA-Schulungstermine Anfang Oktober für Ärztinnen und Ärzte sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten aufmerksam machen:

Die Schulung wird für Ärztinnen und Ärzte als Fortbildungsnachweis im Anti-Doping-Bericht der nationalen Sportfachverbände anerkannt. Beschäftigt ein Verband keine eigenen Verbandsärztinnen und -ärzte, sollte mindestens eine Person mit therapeutischen oder diagnostischen Aufgaben (z. B. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten) regelmäßig geschult werden. Dafür kann die Schulung für Physiotherapeut:innen genutzt werden.


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! 

Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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