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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 10/26

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WADA veröffentlicht die Verbotsliste 2027
  • Wichtiges Webseminar für Athletinnen und Athleten: NADA und Athleten Deutschland informieren über den neuen WADA-Code
  • Die EPO-Analyse im Rahmen einer Rekordkontrolle
  • NADA startet neues digitales Webseminar-Format für Testpool-Athlet:innen
  • WMRA und AIU verstärken die Aufklärung zum Thema „CLEAN SPORT“
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Viel Spaß beim Lesen und eine gute Zeit wünscht

Ihr

DLV-Team Anti-Doping


WADA veröffentlicht Verbotsliste 2027

Wie die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) informierte, hat die Welt Anti Doping Agentur (WADA) die Verbotsliste (Prohibited List) 2027 veröffentlicht. Die Verbotsliste 2027, die festlegt, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb von Wettkämpfen verboten sind, tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die englische Version wird nun von der NADA ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf den Webseiten der NADA und des DLV zur Verfügung gestellt.

Hier die wichtigsten Änderungen gegenüber 2026:

  • Einleitung zur Verbotsliste: Der Wortlaut im Abschnitt „Suchtmittel“ wurde geändert, um klarzustellen, dass das Vorhandensein von Metaboliten dieser Substanzen im Rahmen des Ergebnismanagementprozesses berücksichtigt werden sollte, sofern dies relevant ist.
  • S4. Hormone und Stoffwechselmodulatoren: Der Titel von S4.2 wurde erweitert, um die aktuelle Terminologie für Substanzen dieser Klasse widerzuspiegeln.
  • S8. Cannabinoide: Es wurden Änderungen vorgenommen, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Cannabinoiden, die Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC)-ähnliche Wirkungen besitzen, Rechnung zu tragen. Zur Veranschaulichung wurden mehrere Beispiele hinzugefügt.
  • S9. Glukokortikoide: Die vaginale Verabreichung von Glukokortikoiden wurde als zulässiger Verabreichungsweg hinzugefügt.
  • P1. Betablocker: Die Angaben zu Sportdisziplinen der hier genannten internationalen Verbände wurden harmonisiert.

Allgemein: Zu den folgenden Substanzklassen wurden weitere Beispiele oder Erläuterungen hinzugefügt, um Athletinnen und Athleten sowie ihrem Umfeld zu helfen, verbotene Substanzen besser zu identifizieren:
- S0. Nicht zugelassene Substanzen,
- S4. Hormon- und Stoffwechselmodulatoren,
- S5. Diuretika und Maskierungsmittel sowie Cannabinoide.

Mehrere Substanzen wurden aus dem Überwachungsprogramm (Monitoring Program) herausgenommen, da ausreichend wissenschaftliche Daten vorliegen, die zeigen, dass diese Substanzen in den letzten Jahren nicht belegbar als Dopingsubstanzen missbraucht wurden.  

Die englische Version der WADA-Verbotsliste 2027, die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen Verbotsliste und das Monitoring Program sind ab sofort auf den Webseiten von NADA und DLV abrufbar.

Die WADA-Verbotsliste ist eine von acht internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet.

Für alle Interessierten findet am 05.10.26 ein NADA-Webseminar zur Verbotsliste 2027 statt. Eine kostenfreie Anmeldung ist hier möglich.


Wichtiges Webseminar für Athletinnen und Athleten: NADA und Athleten Deutschland informieren über den neuen WADA-Code

In Vorbereitung der Umsetzungserfordernisse, die der am 1. Januar 2027 in Kraft tretende NADC27 mit sich bringt, bieten NADA und Athleten Deutschland zwei Webseminare an, in dem die wichtigsten Änderungen erklärt und alle Fragen beantwortet werden. Im Fokus stehen unter anderem die stärkere Berücksichtigung der Athletenrechte, die Verringerung möglicher Interessenkonflikte im Anti-Doping-System, die stärkere Verantwortung des Betreuerumfelds sowie der bessere Schutz junger Athletinnen und Athleten. Darüber hinaus geht es um NADA-spezifische Änderungen bei den Testpools und Präventionsmaßnahmen. Hier haben Sie die Möglichkeit sich zu einem der kostenfreien Webseminare, die am 08.10.26 und 04.11.26 stattfinden werden, anzumelden.


Die EPO-Analyse im Rahmen einer Rekordkontrolle

Im Zusammenhang mit unserem Hinweis zu den Erfordernissen zur Anerkennung eines Deutschen Rekords kam aus dem Kreis der Athlet:innen die Frage, ob zur zusätzlichen EPO-Analyse, also die Analyse auf erythropoese-stimulierende Substanzen, die Abgabe einer Urin- oder einer Blutprobe erforderlich ist. Wir möchten diese Frage gerne beantworten:

Eine EPO-Analyse wird durch das sogenannte direkte Nachweisverfahren durchgeführt. Hierzu kann eine Urinprobe, eine Blutserumprobe oder eine Dried Blood Spot-Probe (DBS) genommen werden. Gemäß den internationalen Anti-Doping-Vorgaben ist es möglich, dass ein Dopingkontrolleur bzw. Dopingkontrolleurin vom Athleten bzw. der Athletin ENTWEDER ausschließlich eine Urinprobe, eine Blutserumprobe, eine DBS-Probe ODER sowohl eine Urin- als auch eine Blutserum- und/oder eine DBS-Probe erbittet. Weisen Sie also im Falle, dass Sie in einem Geher- oder Laufwettkampf (400 m und mehr) oder im Mehrkampf einen Welt-, Gebiets- oder Nationalen Rekord gebrochen oder eingestellt haben, auf das Erfordernis einer Dopingkontrolle mit zusätzlicher Analyse auf EPO hin. Der/die Dopingkontrolleur:in wird seinen Verpflichtungen entsprechend eine der oben genannten Kontrollen durchführen und das von Ihnen erbetene Erfordernis der EPO-Analyse auf einem gesonderten Formular, das anonymisiert an das Labor geschickt wird, vermerken. Hilfreich ist es außerdem, wenn der Athlet bzw. die Athletin im Kommentarfeld des Dopingkontrollformulars vermerken, dass sie/er auf eine zusätzliche EPO-Analyse hingewiesen hat. Das ist jedoch keine Verpflichtung! Einer regelgerechten Analyse sollte somit nichts mehr im Weg stehen. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die NADA oder den DLV wenden.


NADA startet neues digitales Webseminar-Format für Testpool-Athlet:innen

Auch auf diesem Weg möchten wir die Testpool-Athlet:innen über dieses neue Format der NADA informieren. Mitte September 2026 informierte das NADA-Ressort Prävention über das neue digitale, sportartenübergreifenden Webinar-Format, das künftig quartalsweise stattfinden und inhaltlich nicht aufbauen wird. Wie die NADA schreibt, soll das Format den persönlichen Austausch mit Athlet:innen sowie bestehende GEMEINSAM GEGEN DOPING Präventionsangebote ausdrücklich nicht ersetzen. Vielmehr wird der digitale Vortrag als ergänzendes Angebot verstanden, um die Reichweite zu erhöhen und insbesondere auch jene Testpool-Athlet:innen zu erreichen, die aufgrund dezentraler Trainingsstrukturen oder großer räumlicher Distanzen nur schwer über Präsenzveranstaltungen angesprochen werden können. Der Startschuss erfolgte am 24.09.26. Über Folgeseminare informieren wir gerne.


WMRA und AIU verstärken die Aufklärung zum Thema „CLEAN SPORT“

Auch im Bereich des Trail- und Berglaufs werden die Anti-Doping-Aktivitäten ausgeweitet. Wie die World Mountain Running Association (WMRA) auf ihrer Webseite informierte, hat diese gemeinsam mit der Athletics Integrity Unit (AIU) in jüngster Vergangenheit ihr Engagement zur Stärkung des sauberen Sports auch auf den Trail- und Berglauf ausgeweitet. Lesen Sie gerne mehr über das aktuelle Engagement von WMRA und AIU auf der WMRA-Webseite.


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! 

Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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