| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
adks/pr

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 04/2016

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Infos zum Anti-Doping-Gesetz
  • Dopingrelevante Substanz Meldonium
  • Olympische Spiele 2016 in Rio de Janeiro - Auslagerung der Dopingverfahren
  • Dopingopfer-Hilfegesetz
  • Brasilien gründet Doping-Gerichtshof
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

Infos zum Anti-Doping-Gesetz

Im Anti-Doping-Newsletter 02/2016 hatten wir über das seit November 2015 bestehende Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) berichtet. Eine aktuelle Zusammenfassung aller Fakten und Daten finden Sie auf der <link http: www.leichtathletik.de verband anti-doping neues-anti-doping-gesetz _blank>DLV-Webseite im Bereich Anti-Doping sowie auf der <link http: www.nada.de fileadmin user_upload nada recht _blank>NADA-Webseite. Unabhängig der <link http: www.sueddeutsche.de sport sportpolitik-post-aus-schwetzingen-1.2920498 _blank>Diskussionen um Befürwortung oder Kritik der Gesetzgebung kann die Veröffentlichung des Anti-DopG im Bundesgesetzblatt dort jederzeit nachgelesen werden.

Dopingrelevante Substanz Meldonium

Fast täglich sind neue Meldungen über Athleten bezüglich der Einnahme des verbotenen Wirkstoffs Meldonium der nationalen und internationalen Presse zu entnehmen. Ohne auf einzelne Fälle oder Sportarten eingehen zu wollen, möchten wir Ihnen allgemeine Meinungen und Aussagen zu der Thematik nicht vorenthalten. Einzelheiten finden Sie in einem A<link http: www.handelsblatt.com tennis-doping-dopingforscher-thevis-2015-hohe-fallzahl-von-meldonium _blank>rtikel des Handelsblatt, unter <link http: www.dopinginfo.de _blank>dopinginfo.de, auf der <link http: www.sueddeutsche.de news sport doping-doping-experte-nach-meldonium-kommt-das-naechste-mittel-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160309-99-145557 _blank>Online-Seite der Süddeutschen Zeitung und <link http: www.handelsblatt.com sport sonstige-sportarten doping-fahnder-meldonium-ist-wie-eine-lifestyle-droge _blank>hier.

Olympische Spiele 2016 in Rio de Janeiro - Auslagerung der Dopingverfahren

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat am 1. März 2016 beschlossen, für die Zeit der Olympischen Sommerspiele, die vom 5. bis 21. August 2016 in Rio de Janeiro stattfinden, die Dopingverfahren auszulagern. Entgegen der bisherigen Gepflogenheit wird während der Olympischen Sommerspiele nicht mehr die IOC-Disziplinarkommission, sondern der Internationale Sportgerichtshof CAS anstehende Dopingverfahren behandeln. Lesen Sie mehr auf der <link http: www.dosb.de de olympia olympische-spiele sommerspiele rio-2016 news details cas_richter_urteilen_in_doping_faellen_bei_olympia _blank>Seite des DOSB und auf der <link http: www.focus.de sport mehrsport sportpolitik-doping-cas-richter-begruesst-auslagerung-von-doping-verfahren-keine-ioc-filiale_id_5328805.html _blank>Online-Seite des Fokus.

Dopingopfer-Hilfegesetz

Die Bundesregierung stimmte am 9. März 2016 dem Gesetzentwurf eines Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz zu und gab somit grünes Licht für die Neuauflage eines Fonds zugunsten von DDR-Dopingopfern. Es ist geplant, das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz als gesetzliche Grundlage für den neuen Fonds bis zum Sommer 2016 zu verabschieden, um bereits in der zweiten Jahreshälfte Zahlungen an Dopingopfer zu ermöglichen. <link https: www.bundesregierung.de content de artikel _blank>Weitere Informationen

Brasilien gründet Doping-Gerichtshof

Mit einer Fristensetzung hatte die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) dem Land Brasilien Zeit für die notwendige Anpassung an den international gültigen Anti-Doping Code gegeben. Kurz vor Ablauf der Frist hat die brasilianische Staatspräsidentin mittels eines provisorischen Dekrets die notwendigen Gesetzesänderungen zur Gründung eines zentralen Doping-Gerichtshofes bewilligt. <link http: www.sport1.de olympia brasilien-gruendet-auf-druck-der-wada-doping-gerichtshof _blank>Mehr zu den Hintergründen

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der <link http: www.leichtathletik.de verband anti-doping medizinische-ausnahmegenehmigung _blank>DLV-Webseite und auf der <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank>NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athleten - unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit - darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2016 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

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