| Rechtsstreit beendet

DOSB und Charles Friedek einigen sich auf Vergleich

Es ist einer der spektakulärsten und vor allem langwierigsten Rechtsstreits der deutschen Sportgeschichte. Die Auseinandersetzung zwischen Dreispringer Charles Friedek und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ist mit der Einigung auf einen Vergleich nun endgültig beendet.
dpa/pr

Ein beispielloser Rechtsstreit zwischen dem früheren Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ist nach mehr als sieben Jahren endgültig beigelegt. Bis zum Bundesgerichtshof hatte der heute 44-Jährige den DOSB verklagt, weil er 2008 nicht für die Olympischen Spiele in Peking (China) nominiert worden war und ihm deshalb üppige Sponsoren-, Preis- und Startgelder entgingen. Jetzt einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Wie viel Schadenersatz der Weltmeister von 1999 genau erhält, darüber wurde Stillschweigen vereinbart. Ursprünglich wollte Charles Friedek eine Summer von 133 500 Euro einklagen.

"Es war immer das Bestreben von Charles Friedek, diese Sache nicht durch ein Urteil, sondern durch eine Einigung zu beenden. Er wollte Frieden schließen und das Kapitel abschließen", sagte sein Anwalt Michael Lehner der Deutschen Presse Agentur. Der Fall zog sich zwar seit 2008 durch zahlreiche Instanzen. "Er hat aber auch sein Gutes gehabt", meinte der Sportrechtler Lehner. "Der DOSB denkt bei seinen Nominierungsrichtlinien mittlerweile um. Er nimmt den Leistungsdruck und den Dampf raus. Dass das so ist, ist auch dem Engagement von Charles Friedek geschuldet. Das ist ein mittelbarer Effekt."

Für Olympia-Start vor Gericht

Bei diesem jahrelangen Rechtsstreit ging es immer auch um die Nominierungspraxis und die Macht des Deutschen Olympischen Sportbunds in dieser Frage. Friedek hatte im Juni 2008 bei einem Leichtathletik-Meeting in Wesel gleich zweimal die Qualifikationsnorm für die Olympischen Spiele in Peking erfüllt. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) forderte allerdings von seinen Athleten, dass diese Norm bei zwei verschiedenen Wettkämpfen erfüllt werden musste und nicht nur innerhalb eines. Das Problem dabei: Diese Regelung war zumindest damals noch nirgendwo präzise festgeschrieben worden. Das änderte sich im Sog des Falles Friedek.

Charles Friedek selbst zog noch im Sommer 2008 vor das Deutsche Sportschiedsgericht und der DLV schlug ihn in der Folge auch für das Olympia-Team vor. Erst dann schritt der DOSB ein und entschied, den ehemaligen Weltmeister nicht mit nach Peking zu nehmen. Der Dreispringer versuchte, seinen Olympia-Start in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt durchzusetzen. Er scheiterte damit aber genauso wie mit einem Einspruch vor dem Oberlandesgericht (OLG). Danach begann die Auseinandersetzung um den Schadensersatz.

Klärung des Schadensersatzes

Das Landgericht Frankfurt gab dem Dreispringer 2011 Recht, das OLG hob dieses Urteil aber zwei Jahre später wieder auf. Erst im Oktober 2015 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass der DOSB als Monopolverband zur Nominierung von Athleten seine Pflicht schuldhaft verletzt habe. Über die genaue Höhe des Schadenersatzes sollte danach eigentlich das Landgericht Frankfurt entscheiden. Aber wenigstens diese Frage wollten beide Seiten am Ende außergerichtlich klären.

Trotz seiner jahrelangen Auseinandersetzung mit diversen Verbänden arbeitet Cahrles Friedek mittlerweile als Weit- und Dreisprung-Trainer auch als DLV-Disziplintrainer für den Dreisprung-Nachwuchs. Die von ihm trainierte Weitspringerin Alexandra Wester (ASV Köln) gehört zu den großen deutschen Leichtathletik-Talenten.

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa)

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