| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Referat Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 3/2020

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen

  • WHEREABOUTS II. Quartal 2020 für alle Athleten des World Athletics-RTP und RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • World Athletics Road Running Testing Pool
  • WADA und Universität Sherbrooke richten Forschungslehrstuhl für Anti-Doping im Sport ein
  • Nationale und internationale Athletenvertretungen fordern öffentliche Anhörung vor dem CAS im RUSADA-Verfahren
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
WHEREABOUTS II. Quartal 2020 für alle Athleten des World Athletics-RTP und RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des ersten Quartals 2020 steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathleten bevor. Wir erinnern deshalb alle testpoolzugehörigen Athletinnen und Athleten an die fristgerechte Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2020. Bitte beachten Sie Folgendes:

World Athletics-Registered Testing Pool (WA-RTP) und World Athletics Road Running Testing Pool (WA-RRTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2020 müssen bis spätestens Sonntag, 15. März 2020 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der AIU.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2020 müssen bis spätestens Mittwoch, 25. März 2020 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

World Athletics Road Running Testing Pool

Basierend auf den World Athletics-Anti-Doping Rules hat der Internationale Leichtathletik Verband World Athletics mit Beginn des Jahres 2020 den International Road Running Testing Pool ins Leben gerufen. Neben dem International Registered Testing Pool (WA-RTP) gilt es deshalb auch, den International Road Running Testing Pool (WA-RRTP) zu beachten. Über die Aufnahme von Athletinnen und Athleten in diesen Testpool entscheidet ebenfalls ausschließlich World Athletics – die Information über die Aufnahme erfolgt durch die Athletics Integrity Unit (AIU). Die AIU veröffentlicht die jeweils aktuellen International Registered Testing Pools und unterstützt diese internationalen Athletinnen und Athleten auf ihrer Webseite mit hilfreichen Informationen zum Umgang ihrer Rechte und Pflichten als Mitglied des International Testing Pools.

WADA und Universität Sherbrooke richten Forschungslehrstuhl für Anti-Doping im Sport ein

Die Welt Anti Doping Agentur (WADA) und die kanadische Universität Sherbrooke haben einen Anti-Doping-Lehrstuhl geschaffen. Entwickelt wurde der Lehrstuhl in Kooperation beider Institutionen, die Leitung liegt jedoch in Händen der Universtität. Ziel des Lehrstuhls, der von der WADA über fünf Jahre mit 200.000 Dollar pro Jahr mitfinanziert wird, ist es, „anerkanntes Fachwissen im Bereich Anti-Doping zu entwickeln“ und Forschung und Wissenstransfer in diesem Bereich zu fördern. Bitte lesen Sie hier die WADA-News.

Nationale und internationale Athletenvertretungen fordern öffentliche Anhörung vor dem CAS in RUSADA-Verfahren

Gemeinsam mit sechs weiteren Athletenorganisationen unterstützt Athleten Deutschland e.V. im Rahmen des RUSADA-Verfahrens die Forderung der WADA nach einer öffentlichen Anhörung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS. Dabei fordern sie auch den Vorstand der russischen Anti-Doping-Agentur (RUSADA) auf, ebenfalls aktiv zu werden. Lesen Sie hier die Mitteilung von Athleten Deutschland e.V. sowie einen Artikel von RP-Online.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der World Athletics List of International Competitions 2020 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
  • Weiterführende Details finden Sie hier und hier.
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