Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping-Newsletter 01/26
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Testpoolzugehörigkeit: Informationen für DLV-Kaderathlet:innen – Erläuterungen für das Jahr 2026
- NADA veröffentlicht die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2026
- NADA-Webseminar „Anti-Doping-Schulung für Ärztinnen und Ärzte“ am 04.02.26
- E-Learning-Kurse für Trainer:innen in der NADA-E-Learning App chunkx
- SPRICHS AN – NADA-Hinweisgebersystem überarbeitet
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Viel Spaß beim Lesen und eine gute Zeit wünscht,
Ihr DLV-Team Anti-Doping
Testpoolzugehörigkeit - Informationen für DLV-Kaderathlet:innen – Erläuterungen für das Jahr 2026
Anfang Dezember haben das DLV-Referat Anti-Doping, die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und die Athletics Integrity Unit (AIU) die aktuell in den DLV-Bundeskader berufenen Athletinnen und Athleten über ihre Aufnahme und ihre Aufgaben als Testpoolathlet:in per E-Mail informiert. Zur Vorbereitung hatten wir auch im Anti-Doping-Newsletter 11/2025 die Themen „DLV-Kaderbildung 2025/2026“ und „Kaderstatus in Verbindung mit der Testpoolzugehörigkeit für das Jahr 2026“ angesprochen. All diese Informationen sind für DLV-Bundeskaderathletinnen und -athleten sowie Athlet:innen der Testpools äußerst wichtig! Da die Testpoolzugehörigkeit 2026 am 1. Januar 2026 beginnt, fassen wir hier gerne noch einmal die Einzelheiten zusammen, die Sie auch jederzeit auf der DLV-Webseite im Bereich Testpools und Meldepflichten nachlesen können:
World Athletics International Registered Testing Pool (WA-RTP)
Über die Aufnahme von Athletinnen und Athleten in den International Registered Testing Pool der World Athletics (WA-RTP) entscheidet ausschließlich der Welt Leichtathletik-Verband World Athletics (WA). Ansprechpartner für alles Weitere ist die AIU. Alle Athlet:innen, die in den WA-RTP aufgenommen wurden, werden im Anschluss von der AIU über die Aufnahme informiert. So informiert auch im Falle einer Aufhebung der WA-RTP-Mitgliedschaft ausschließlich die AIU. Die AIU veröffentlicht den aktuellen WA-RTP auf ihrer Webseite und unterstützt die internationalen Athlet:innen mit hilfreichen Informationen und Webseminaren zum Umgang ihrer Rechte und Pflichten als WA-RTP-Athlet:in auf ihrer Webseite.
Sollte die aktive Laufbahn im Bundeskader eines/einer WA-RTP-Athlet:in beenden werden, muss sie/er dies gegenüber der AIU, der NADA und dem DLV mit dem AIU-Formular Notice of Removal from International Registered Testing Pool schriftlich erklären.
NADA-Testpools
Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools,
- den Registered Testing Pool (NADA-RTP),
- den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
- den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP)
Über die Aufnahme in die NADA-Testpools entscheidet die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader in Verbindung mit den Testpoolkriterien gemäß des NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen und weiteren Einstufungskriterien der NADA. Die Pflichten der Testpool-Athlet:innen richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bundes- oder Landeskader.
Wurde eine Athletin/ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört sie/er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern sie/er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte die Athletin/der Athlet ihre/seine aktive Laufbahn beenden, muss sie/er dies gegenüber dem DLV mit der NADA-Rücktrittserklärung schriftlich erklären, der dann dafür sorgt, dass die Athletin bzw. der Athlet bei der NADA aus dem Testpool entlassen wird.
Athletinnen und Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.
Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.
Athletinnen/Athleten des NADA-ATP unterliegen zwar keiner direkten Abmeldepflicht, sie sind allerdings verpflichtet, die NADA stets über ihre aktuellen Adressdaten inkl. Telefonnummer sowie mit einem aktuellen Wochenplan ihrer Trainingszeiten zu informieren. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür jedoch nicht erforderlich. Die Abgabe der Informationen geschieht mit dem Formular Athleten-Meldeformular für den ATP, das Mitglieder des ATP auch auf der NADA-Webseite als Download finden.
NADA veröffentlicht die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2026
Mit Ablauf des Jahres 2025 hat die NADA im Dezember die WADA-Verbotsliste 2026 ins Deutsche übersetzt und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die Verbotsliste tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, bitte beachten Sie, dass die bisherige Verbotsliste bis zum 31.12.25 gültig ist. Hier finden Sie die Informatorische Übersetzung WADA-Verbotsliste 2026 sowie weitere Informationen der NADA.
NADA-Webseminar „Anti-Doping-Schulung für Ärztinnen und Ärzte“ am 04.02.26
Das NADA-Ressort Medizin bietet am 4. Februar 2026 von 17:00 Uhr - 19:30 Uhr eine digitale Anti-Doping-Schulung für Ärztinnen und Ärzte an. Inhalte der Schulung werden unter anderem die aktuelle WADA-Verbotsliste mit den Änderungen 2026 und Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) sein. Wie die NADA weiter mitteilte, wird eine Zertifizierung der Schulung durch die Ärztekammer Nordrhein beantragt.
Sollten Sie als Ärztin oder Arzt an der Schulung interessiert sein, bittet die NADA um Anmeldung bis zum 28. Januar 2026 auf der NADA-Webseite.
SPRICHS AN – NADA-Hinweisgebersystem überarbeitet
Die NADA Deutschland hat ihr Hinweisgebersystem SPRICH’S AN überarbeitet und strategisch neu ausgerichtet. Ziel ist es unter anderem, Hinweisgebenden die Abgabe von Hinweisen bei der NADA zu vereinfachen und den Wiedererkennungswert zu steigern. Das neue System EQS Integrity Line® schützt die Anonymität der Hinweisgebenden vollständig und entspricht den Vorgaben des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes. Bitte lesen Sie weitere Einzelheiten hier.
E-Learning-Kurse für Trainer:innen in der NADA-E-Learning App chunkx
Gerade zu Beginn des Jahres 2026 informieren wir gerne alle interessierten Trainerinnen und Trainer nochmals über die neuen E-Learning-Kurse für Trainer:innen, die die NADA und die DOSB-Trainerakademie Köln Mitte des Jahres 2025 auf den Markt gebracht haben und als solide Grundlage für alle Anti-Doping-Themen zu sehen sind.
Im Kurs für Nachwuchstrainer:innen finden sich die wichtigsten Grundlagen rund um das Thema Anti-Doping: Von Basiswissen und Dopingfallen, über die Rolle der Trainer:innen im Anti-Doping-Bereich, bis hin zu Rechten und Pflichten bei einer Dopingkontrolle.
Der Kurs für Trainer:innen im Hochleistungssport baut auf vorhandenem Wissen auf und erweitert dieses um den internationalen Kontext. Es werden praxisnahe Infos zu Dopingfallen im Ausland vermittelt und weitere Themen rund um die Betreuung von Hochleistungsathlet:innen im Anti-Doping-Kontext angesprochen.
Die Kurse finden Sie in der NADA-App chunkx, den Zugang zu den E-Learning-Kanälen finden Sie hier. Nutzen Sie gerne dieses kostenfreie Angebot und unterstützen Sie damit Ihre Athletinnen und Athleten!
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
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