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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 03/26

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Whereabouts II. Quartal 2026 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • AIU/World Athletics veröffentlicht List of International Competitions 2026
  • NADA – Digitale Online-Schulung für Verbandsärztinnen und -ärzte am 27.05.26
  • Forschungsprojekt TALE – Wie es nach einer Dopingsperre weitergeht
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Viel Spaß beim Lesen und eine gute Zeit wünscht

Ihr

DLV-Team Anti-Doping


Whereabouts II. Quartal 2026 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des ersten Quartals 2026 im März steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2026 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2026 müssen bis spätestens Sonntag, 15. März 2026 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2026 müssen bis spätestens Mittwoch, 25. März 2026 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.


AIU/World Athletics veröffentlicht List of International Competitions 2026

Turnusgemäß hat die Athletics Integrity Unit (AIU) die für das Jahr 2026 gültige Liste der Internationalen Wettkämpfe veröffentlicht. Warum ist die List of International Competitions 2026 für alle aktiven Leichtathleten und Leichtathletinnen so wichtig? Als Leichtathlet:in stellen Sie sich möglicherweise die Frage: „Ich möchte doch nur mit Freunden beim Mustermann-Marathon in Musterhausen starten, warum sollte ich mich an dieser Liste orientieren!?“

Die folgende Regel 1.4.4 der World Athletics Anti-Doping-Rules beantwortet diese Frage – sowohl für Freizeitathlet:innen aller Altersklassen als auch für Athlet:innen aus den Testpoolbereichen. Sie zeigt Ihnen, wann Sie in Verbindung mit der List of International Competitions den Regeln des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (WA) oder den Regeln der NADA unterliegen:

Internationale Athleten sind nach Definition der World Athletics, Anti-Doping Rules, Regel 1.4.4 (b) World Athletics Anti-Doping Rules folgende Athleten:

“…

  1. Mitglieder des World Athletics-Registered Testing Pools (World Athletics-RTP), wie von der AIU auf deren Webseite veröffentlicht;
  2. ein Athlet, der für einen der folgenden Wettkämpfe gemeldet ist oder an einem dieser internationalen Veranstaltungen teilnimmt:         
    (i) World Athletics Series Veranstaltungen ;
    (ii) World Athletics Ultimate Championships;
    (iii) Leichtathletik im Rahmen der Olympischen Spiele;   
    [WA-Kommentar zu Regel 1.4.4(b) (iii): Athleten sind nur dann Internationale Athleten im Sinne dieser Anti-Doping-Rules, wenn sie Bestandteil der endgültigen Meldeliste für die maßgeblichen Olympischen Spiele sind].
    (iv) andere internationale Veranstaltungen, die von der AIU gemäß der List of International Competitions festgelegt und auf ihrer Website veröffentlicht werden;
  3. ein Athlet, der den Platin- oder Goldstatus gemäß dem World Athletics Label Road Races Programm, wie von der Integrity Unit auf ihrer Website veröffentlicht, besitzt.

…“.

Weitere Erklärungen finden Sie in unserer Definition Internationaler Athlet – Nationaler Athlet. Bitte berücksichtigen Sie deshalb die Wettkämpfe der List of International Competitions 2026.


NADA – Digitale Online-Schulung für Verbandsärztinnen und -ärzte am 27.05.26

Gerne weisen wir auf eine weitere digitale Schulung der NADA hin. Wie die NADA informiert, werden in der kommenden Online-Schulung am 27.05.26 Verbandsärztinnen und -ärzte zu aktuellen medizinischen Anti-Doping-Themen informiert. Zu den Inhalten zählen unter anderem die aktuelle Verbotsliste mit den Änderungen für das Jahr 2026 sowie Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE). Mit dem Ziel, Verbandsärztinnen und -ärzte regelmäßig über das Anti-Doping-Regelwerk und relevante medizinische Fragestellungen auf dem aktuellen Stand zu halten, plant die NADA für dieses Jahr erneut mehrere Schulungen für Ärztinnen und Ärzte sowie eine Schulung für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.

Die Teilnahme an der Schulung wird im Anti-Doping-Bericht der nationalen Sportfachverbände als Fortbildungsnachweis anerkannt. Eine Zertifizierung der Veranstaltung durch die Ärztekammer Nordrhein wird angestrebt. Bitte melden Sie sich bereits heute gerne hier an.


Forschungsprojekt TALE – Wie es nach einer Dopingsperre weitergeht

Diesen interessanten und lesenswerten Bericht veröffentlichte ORF im Februar d. J. Basierend auf dem Forschungsprojekt TALE der UMIT Tirol erhalten Sie Erkenntnisse aus der bis Ende 2026 laufenden Studie, zu deren Kooperationspartnern auch die NADA Deutschland gehört. Hier geht es zum Bericht der ORF. Tiefergehende Informationen zum Forschungsprojekt TALE können Sie hier nachlesen.


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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