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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
adks/sim

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 01/2015

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Testpoolzugehörigkeit 2015 – Erläuterungen
  • Anti-Doping – Neue Regelwerke ab 1. Januar 2015
  • "Geheimsache Doping – Wie Russland seine Sieger macht“
  • TUE-Anträge für Veranstaltungen im Februar, März und April 2015

    Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
    Ihre DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

    Testpoolzugehörigkeiten 2015 - Erläuterungen

    Zum Jahreswechsel 2014/2015 stand die Testpool-Einteilung für das Jahr 2015 an. Aufgrund der im DLV bereits gebildeten Bundeskader möchten wir heute das Thema wieder erläutern:

    IAAF Registered Testing Pool (IAAF-RTP)

    Über die Aufnahme von Athleten in den IAAF-Registered Testing Pool entscheidet ausschließlich die IAAF. Die Athleten werden direkt von der IAAF über die Aufnahme informiert und erhalten schriftlich Mitteilung durch die IAAF, sollte die Mitgliedschaft aufgehoben werden. Die IAAF veröffentlicht den aktuellen IAAF-Registered Testing Pool auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athleten mit Hilfe der "Athlete Advisory Note on Whereabouts" im Umgang ihrer Rechte und Pflichten als IAAF-RTP-Athlet.

    Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der IAAF, der NADA und dem DLV mit dem IAAF-Formular „Application for Removal from the IAAF Registered Testing Pool“ schriftlich erklären.

    NADA-Testpools

    Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools,

    • den Registered Testing Pool (NADA-RTP),
    • den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
    • den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP).

    Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader. Die Pflichten der Athleten als Testpoolzugehörige richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader. Über ihre Aufnahme sowie die Pflichten im Zusammenhang mit einem Testpool wurden die in einen Testpool berufenen Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember per E-Mail informiert. Wurde ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem "NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären.

    Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

    Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60-minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

    Die Mitglieder des NADA-ATP müssen der NADA ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Anschrift und Telefonnummer mitteilen. Weitere An- oder Abmeldepflichten bestehen nicht. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür nicht erforderlich.

    Weitere Einzelheiten sowie ein anschauliches Schema finden Sie in der <link>Anti-Doping-Rubrik auf leichtathletik.de.

    Anti-Doping – Neue Regelwerke ab 1. Januar 2015

    Mit dem Jahreswechsel treten der neue NADA-Code 2015 und die dazugehörenden Standards in Kraft. Alle ab 1. Januar 2015 erforderlichen Regelwerke, zu denen auch die WADA-Verbotsliste 2015 gehört, wurden von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) ins Deutsche übersetzt und veröffentlicht. Die englischen Originalversionen und die deutsche Übersetzungen sind auf den Webseiten von <link http: www.nada.de de home _blank link zur webseite der>NADA und <link>DLV zu finden.

    In diesem Zusammenhang hat die NADA ebenfalls den „<link http: www.nada.de de service-infos mediathek _blank link zum film>Film zum NADA-Code 2015“ veröffentlicht, der nett und zusammenfassend die wichtigsten Änderungen im Bezug auf Anti-Doping-Bestimmungen ab Januar 2015 erklärt.

    „Geheimsache Doping – Wie Russland seine Sieger macht“...

    ... unter diesem Titel strahlte im Dezember die ARD eine einstündige Fernsehdokumentation zum Thema Doping in Russland aus. Zahlreiche Berichte und Kommentare sind seitdem erschienen. Wir haben eine Auswahl für Sie getroffen. Lesen Sie nur einige hier, u. a. eine <link http: www.deutschlandfunk.de _blank link zu einem interview im>Stellungnahme von Dr. Clemens Prokop, der <link http: www.deutschlandfunk.de _blank link zur>NADA und <link http: www.welt.de sport article135034297 die-doping-causa-russland-wirft-pikante-fragen-auf.html _blank link zur einem artikel der>weitere Äußerungen.

    TUE-Anträge für Veranstaltungen im Februar, März und April 2015

    Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie dem Bereich Anti-Doping der <link http: www.leichtathletik.de verband anti-doping medizinische-ausnahmegenehmigung _blank>offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.

    Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

    DM Senioren Halle + Winterwurf, 28. Februar bis 1. März in Erfurt

    TUE-Antrag bis spätestens 29.01.15 an NADA

    Hallen-Länderkampf U20, 28. Februar in Lyon (Frankreich)

    TUE-Antrag bis spätestens 29.01.15 an NADA

    Winterwurf-Länderkampf U20/U23, 28. Februar in Lyon (Frankreich)

    TUE-Antrag bis spätestens 29.01.15 an NADA

    EM Halle, 6. bis 8. März in Prag (Tschechien)

    TUE-Antrag bis spätestens 04.02.15 an NADA

    DM Cross, 7. März in Mark Indersdorf (Deutschland)

    TUE-Antrag bis spätestens 05.02.15 an NADA

    Europ. Winterwurf Cup, 14. bis 15. März in Leiria (Portugal)

    TUE-Antrag bis spätestens 12.02.15 an NADA

    Senioren-EM Halle, 23. bis 28. März in Torun (Polen)

    TUE-Antrag bis spätestens 21.02.15 an WMA

    WM Cross, 28. März in Guiyang (China)

    TUE-Antrag bis spätestens 26.02.15 an IAAF

    DM 100 km, 11. April in St. Leon-Rot (Deutschland)

    TUE-Antrag bis spätestens 12.03.15 an NADA

    DM Halbmarathon, 12. April in Husum (Deutschland)

    TUE-Antrag bis spätestens 13.03.15 an NADA

    DM Gehen 20 km, 19. April in Naumburg (Deutschland)

    TUE-Antrag bis spätestens 20.03.15 an NADA

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    #TrueAthletes – TrueTalk

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