| Anti-Doping

Gesetzesvorlage noch in diesem Jahr

Jetzt will die Politik Nägel mit Köpfen machen und für Doping-Delikte Geld- und sogar Freiheitsstrafen verhängen. Minister Maas kündigte ein Gesetz noch für dieses Jahr an. Auch Besitz und Vertrieb von Dopingmitteln sollen unter Strafe gestellt werden.
dpa/alex

Ein Anti-Doping-Gesetz soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Das kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas am Mittwoch im Interview des Radiosender hr-Info an. Der Betrug, der mit Hilfe von Doping begangen werde, werde damit künftig unter Strafe gestellt. Vorgesehen seien Geld- und Freiheitsstrafen, sagte der SPD-Politiker. Schon zuvor hatte Maas angekündigt, dass gedopte Sportler und Doping-Ärzte mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen müssten.

„Betrug ist zum Beispiel, wenn im Profisport sich Sportlerinnen oder Sportler dopen und sich damit einen Vorteil verschaffen und damit Preisgelder gewinnen, die sie auf andere Weise nicht gewonnen hätten“, erklärte Maas. Die Doper bevorteilten sich gegenüber anderen, nicht gedopten Athleten, und sie bekämen dafür Geld, weil sie erfolgreich sind und sich diesen Vorteil durch Doping erschlichen haben. „Und das ist in anderen Fällen Betrug und das ist strafbar und das muss auch für Doping gelten“, begründete der Minister.

Auch Vertrieb wird strafbar

Maas informierte, dass das Gesetz in Kooperation mit dem Innen- und Gesundheitsministerium erarbeitet werde. Da es um komplizierte Regelungen gehe und neben strafrechtlichen auch arzneimittelrechtliche Aspekte wichtig seien, werde das Gesundheitsministerium einbezogen.

Künftig sollen auch der Besitz und Vertrieb von Doping-Mitteln als Delikt ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden: „Wir wollen in einem ersten Schritt regeln, dass Doping, der Gebrauch - und übrigens nicht nur der Selbstgebrauch, sondern auch das Veräußern von Doping-Mitteln - unter Strafe gestellt wird“, führte Maar in hr-Info aus. Damit soll künftig - anders als bisher - auch der Besitz geringer Mengen von Doping-Mitteln, und zwar für die Zeit von Wettkämpfen und auch die Vorbereitungs- und Trainingszeit strafbar werden. Man sei der Mehrheit der ehrlichen Sportler schuldig, endlich zu handeln, hatte Maas zuvor gesagt.

Zivilrechtliche Regelungen, um etwa Schadenersatz für Spiele einzuklagen, die aufgrund von Doping verloren gingen, sehe das neue Gesetz allerdings nicht vor. Es richte sich in erster Linie gegen Doping im Profisport: „Wir sind noch nicht abschließend so weit, wie mit dem Amateursport zu verfahren ist.“ Grund dafür seien vor allem praktische Fragen: „Wie will man dafür sorgen, dass dort begangene Doping-Vergehen auch verfolgt werden, bei Massenveranstaltungen wie dem Berlin-Marathon, bei dem 40.000 Menschen mitlaufen.“

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa)

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