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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 05/2020

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Hinweis zur Teilnahme an Veranstaltungen der List of Competitions 2020 der World Athletics
  • Wichtig für Testpool-Athletinnen und -Athleten! NADA-Infos zur Rekonvaleszenten-Blutplasmaspende im Hinblick auf die Anti-Doping-Regularien
  • Dopingkontrollen in Coronazeiten – Eine Zusammenfassung
  • #TrueAthletes@Home – Die DLV-Initiative für Bewegung, Wissen und Gesundheit
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit,
Ihr DLV-Referat Anti-Doping
 

Hinweis zur Teilnahme an Veranstaltungen der List of Competitions 2020 der World Athletics

Auch wenn momentan weltweit keine Laufveranstaltungen stattfinden und sich aufgrund der Corona-Pandemie fast täglich Neuerungen und Veränderungen ergeben, möchten wir Sie dennoch zum Thema „Teilnahme an Veranstaltungen der List of Competitions 2020 der World Athletics“ in Verbindung mit dem erforderlichen Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) auf Folgendes hinweisen:

Aufgrund der aktuellen Situation wird die World Athletics List of International Competitions 2020 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet. Weiteres dazu finden Sie am Ende dieses Anti-Doping-Newsletters.
 

Wichtig für Testpool-Athletinnen und- Athleten! NADA-Infos zur Rekonvaleszenten-Blutplasmaspende im Hinblick auf die Anti-Doping-Regularien

Mit E-Mail vom 27.04.20 informierte uns die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) mit folgenden Informationen zum Thema „Blutplasmaspende“:

„Hintergrund ist der Aufruf einiger Kliniken und Blutspendezentren im Rahmen der Covid-19-Pandemie (SARS-CoV-2). Einige Kliniken und Blutspendezentren rufen derzeit genesene Patientinnen und Patienten nach einer Virusinfektion mit SARS-CoV-2 dazu auf, sich als Blutplasmaspenderinnen und Blutplasmaspender zu registrieren. Sogenanntes Rekonvaleszenten-Plasma kann in klinischen Studien oder bei individuellen Heilversuchen zur Behandlung von akut erkrankten COVID-19-Patienten eingesetzt werden. Sollten Athletinnen und Athleten sich mit dem Virus infiziert haben und nach ihrer Genesung in Erwägung ziehen, ihr Blutplasma zu spenden, muss folgendes im Rahmen des Anti-Doping-Regelwerks beachtet werden:
Die Rückführung von Blutbestandteilen, wie sie üblicherweise bei einer Blutplasmaspende durchgeführt wird, ist nach dem Dopingreglement der WADA (The World Anti-Doping Code. The 2020 Prohibited List. International Standard. 1.1.2020) innerhalb sowie außerhalb von Wettkämpfen verboten. Manchmal werden im Rahmen einer Blutplasmaspende zudem intravenöse Infusionen verabreicht. Intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 100 ml innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden stellen, auch wenn die verabreichte/n Substanz/en erlaubt ist/sind, eine nach dem Dopingreglement der WADA (The World Anti-Doping Code. The 2020 Prohibited List. International Standard. 1.1.2020) verbotene Methode dar, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhausbehandlungen, chirurgischen Eingriffen oder klinischen diagnostischen Untersuchungen verabreicht.
Athletinnen/Athleten, die einem Testpool angehören, müssen vor der Verabreichung intravenöser Infusionen außerhalb der oben genannten Ausnahmen und vor der Rückführung von Blutbestandteilen eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bei der NADA beantragen. Wir bitten daher alle Testpool-Athletinnen und -Athleten, die eine Blutplasmaspende in diesem Rahmen planen, sich zur Beantragung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung mit unserem Ressort Medizin per E-Mail unter medizin@nada.de oder telefonisch unter 0228-81292-132 in Kontakt zu treten.“

Die NADA ist sich dessen bewusst, dass sie sicher nicht die erste Anlaufstelle in dieser Situation ist. Um Fehler und mögliche Verstöße gegen das Anti-Doping-Regelwerk zu vermeiden, ist es jedoch wichtig, dass die Athletinnen und Athleten über diese Regelung informiert sind und sich unbedingt vor einer Blutplasmaspende an das Ressort Medizin der NADA wenden.
 

Dopingkontrollen in Coronazeiten –  Eine Zusammenfassung

Auch der Bereich Dopingkontrollen ist weltweit von den Maßnahmen zur Bekämpfung des Covid-19-Virus betroffen. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung erstellt, die den momentan aktuellen Umgang verschiedener nationaler und internationaler Organisationen darstellt. Lesen Sie hier von ND und swimsportnews über derzeitige Dopingkontrollen der NADA, der US Anti Doping Agentur (USADA), sowie eine Information der BaZ online und von t-online.de, die auch über die Aussage des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln, das eines der zwei in Deutschland akreditierten Kontrolllabore für Dopingproben ist, beinhaltet. Über das Ergebnis einer Umfrage von Athletics Association zum Thema Dopingkontrollen in Coronazeiten können Sie sich hier informieren.
 

#TrueAthletes@Home – Die DLV-Initiative für Bewegung, Wissen und Gesundheit

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit verbundenen und notwendigen Ausgangsbeschränkungen warnen Mediziner verstärkt vor einem möglichen Bewegungsmangel. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) bietet deshalb mit seiner Initiative #TrueAthletes@Home eine Serviceseite mit Inhalten aus den Bereichen Gesundheits-/Seniorensport, Jugend, Leistungssport, Medizin, Psychologie, Trainerakademie und Ernährung an. Lesen Sie auf unserer Webseite weitere Einzelheiten und machen Sie mit – es lohnt sich!
 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der World Athletics List of International Competitions 2020 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist. Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2020 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
  • Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)
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