Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat vergangene Woche Richard Ringer (LC Rehlingen), Marathon-Europameister 2022 , und Amanal Petros (Hannover 96), Deutscher Rekordhalter im Halbmarathon, für den WM-Marathon im September in Tokio nominiert. Nachfolgend werden die Nominierungsrichtlinien und der Prozess erläutert.
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat in seinen für alle Disziplinen verbindlichen Nominierungsrichtlinien zwei Möglichkeiten der Qualifikation für die Weltmeisterschaften 2025 in Tokio (Japan; 13. bis 21. September) eröffnet: 1) durch die internationale WM-Direktnorm (2:06:30 Stunden) von World Athletics oder 2) nachgeordnet über einen Quotenstartplatz im World Ranking, kombiniert mit einer Leistungsbestätigungsnorm (2:07:50 Stunden).
Dieses Verfahren, das in den DLV-Nominierungsrichtlinien öffentlich einsehbar ist, wurde bereits bei früheren internationalen Meisterschaften wie den Olympischen Spielen 2024, der EM 2024 und der WM 2023 angewandt. Die Richtlinien haben die Bundestrainer:innen gemeinsam entwickelt. Die Kommission Leistungssport und die Athletensprecher:innen werden dabei in die Nominierungen grundsätzlich eingebunden.
„Das Verfahren ist transparent und bietet den Athlet:innen Planungssicherheit“, erklärt Dr. Jörg Bügner, DLV-Vorstand Leistungssport. „Zudem sind wir als bundesgeförderter Spitzenverband verpflichtet, die Richtlinien nicht nur fair und disziplinübergreifend anzuwenden, sondern auch am Weltmaßstab auszurichten.“
Die Richtlinien werden jährlich in einem zentralen Call mit dem Vorstand Leistungssport mit der Nationalmannschaft sowie in Gesprächen zwischen Bundestrainer:innen und Kaderathlet:innen erläutert.
Besonderheiten im Marathon
Im Marathon wurden die Besonderheiten der Disziplin berücksichtigt: Der Zeitraum zur Erfüllung der WM-Norm (5.11.2023 bis 4.5.2025) und der Leistungsbestätigungsnorm (15.9.2024 bis 4.5.2025) gestaltet sich daher deutlich länger als bei anderen Disziplinen.
World Athletics veröffentlichte die WM-Normen Ende Juli 2024, das vollständige Qualifikationssystem folgte im Dezember 2024. Der DLV legte daraufhin im Dezember 2024 die Leistungsbestätigungsnormen fest.
Vier Athleten erfüllten die Kriterien
Zum Jahreswechsel hatten drei deutsche Athleten die WM-Norm im Marathon (2:06:30 Stunden) deutlich unterboten. Ein vierter Athlet erfüllte die Leistungsbestätigungsnorm (2:07:50 Stunden) im Nominierungszeitraum. Um als weiterer Athlet zum Kreis der Normerfüller dazuzustoßen, boten sich bei den Frühjahrsmarathons zahlreiche Gelegenheiten.
Am Ende des Nominierungszeitraums erfüllten vier Athleten die Kriterien. Zwei von ihnen verzichteten im Mai auf die WM-Teilnahme.
„Wir haben großes Verständnis dafür, dass Athletinnen und Athleten enttäuscht sind, wenn sie nicht nominiert werden und am Ende nicht alle Startplätze vergeben werden. Solche Entscheidungen sind nie einfach. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, die festgelegten Kriterien fair und einheitlich anzuwenden – und unserem eigenen Leistungsanspruch treu zu bleiben“, sagt Dr. Jörg Bügner. „Ein Blick auf das internationale Ranking ‚Road to Tokyo‘ macht zudem deutlich, wie hoch das Niveau inzwischen ist.“