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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 4/26

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Rekordkontrollen – Wissenswertes zur Rekordanerkennung
  • #NADAinformiert: Die Web-Seminarserie
  • Was machen Dopingmittel mit der Gesundheit
  • WADA-Play True Day 2026
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Viel Spaß beim Lesen und eine gute Zeit wünscht

Ihr

DLV-Team Anti-Doping


Rekordkontrollen – Wissenswertes zur Rekordanerkennung

Saisonbedingt informieren wir erneut alle Leichtathletinnen und Leichtathleten sowie deren Trainerinnen, Trainer und Betreuungspersonen über wichtige Informationen zu Rekordkontrollen und die zu erfüllenden Voraussetzungen für die Anerkennung eines Rekords. Auch für Veranstalterinnen und Veranstalter von Leichtathletik-Veranstaltungen stehen hier relevante Hinweise bereit, damit Sie für eine regelkonforme Anerkennung eines Rekords während Ihrer Veranstaltung gut vorbereitet sind.

Ein Rekord ist zweifellos eine besondere Leistung und ein herausragender Moment im Leben von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern. Die damit verbundenen Emotionen können jedoch dazu führen, dass die einzuhaltenden Regeln und Anforderungen zur Anerkennung eines Rekords in den Hintergrund treten. Damit die Anerkennung nicht gefährdet wird, bitten wir Sie als Veranstalterin oder Veranstalter, Trainerin, Trainer oder Betreuungsperson, Ihre Athletin bzw. Ihren Athleten mit Ihrem Wissen zu unterstützen. Auch als Athletin oder Athlet sollten Sie sicherstellen, im Falle eines Rekords zu wissen, welche Schritte notwendig sind. Alle wichtigen Informationen zu Rekordkontrollen, unabhängig davon, ob ein Rekord im Inland oder im Ausland erzielt wurde, sowie zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Leistung finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Wettkampfkontrollen. Nutzen Sie diese Informationen, um im Rekordfall schnell und ohne Komplikationen auf die notwendige Dopingkontrolle vorbereitet zu sein.


#NADAinformiert: Die Web-Seminarserie

Heute möchten wir vor allem neue Abonnentinnen und Abonnenten unseres Newsletters auf die Web-Seminare der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) hinweisen. Gleichzeitig bieten die aufgezeichneten Veranstaltungen auch erfahrenen Leserinnen und Lesern eine gute Gelegenheit, vorhandenes Wissen bei Bedarf zu aktualisieren. In den Webseminaren stellt die NADA hilfreiche Informationen, Hintergründe und praktische Unterstützung aus verschiedenen Bereichen des Anti-Dopings wie Medizin, Recht, Dopingkontrollsystem und Prävention zur Verfügung. Die Aufzeichnungen finden Sie hier oder auf der DLV-Seite.


Was machen Dopingmittel mit der Gesundheit

Anfang März hat die NADA einen informativen Beitrag veröffentlicht, auf den wir Sie gerne aufmerksam machen möchten. Der Wunsch nach Höchstleistung ist im Sport allgegenwärtig. Doch der Griff zu Dopingmitteln kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Welche gesundheitlichen Risiken damit verbunden sind, erfahren Sie im Blogbeitrag der NADA.


WADA-Play True Day 2026

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ruft Athletinnen und Athleten sowie die weltweite Anti-Doping-Gemeinschaft dazu auf, sich am 17. April 2026 am Play True Day zu beteiligen und gemeinsam ein Zeichen für sauberen Sport zu setzen. Auch in diesem Jahr steht die Kampagne unter dem bewährten Motto „Play True. It Starts with You.“ Durch kreative und ansprechende Aktionen möchte die WADA zum Handeln motivieren, die persönliche Verantwortung stärken und die weltweite Bewegung für sauberen Sport weiter vorantreiben. Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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