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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 6/26

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS III. Quartal 2026 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Rekordkontrollen – Wichtiges zur Rekordanerkennung
  • DLV-Doping-Prävention – DLJ-Teamtreffen in Würzburg 2026
  • AIU und WMRA beginnen Zusammenarbeit
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Viel Spaß beim Lesen und eine gute Zeit wünscht

Ihr

DLV-Team Anti-Doping


WHEREABOUTS III. Quartal 2026 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des zweiten Quartals 2026 steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das III. Quartal 2026 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist von World Athletics / der AIU Folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2026 müssen bis spätestens Montag, 15. Juni 2026 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2026 müssen bis spätestens Donnerstag, 25. Juni 2026 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.


Rekordkontrollen – Wichtiges zur Rekordanerkennung

Saisonbedingt hatten wir im DLV-Anti-Doping-Newsletter 4.26 zu dem Thema informiert. Aufgrund aktueller Gegebenheiten möchten wir das Thema noch einmal aufgreifen und damit vor allem Athletinnen und Athleten sowie Trainerinnen und Trainer darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, bereits vor einem Rekord zu wissen, was zu tun ist, damit diese Leistung regelkonform anerkannt werden kann.

Wussten Sie beispielsweise, dass es Aufgabe der Athletin bzw. des Athleten ist, auf den gerade erlangten Rekord sowie die erforderliche Dopingkontrolle hinzuweisen?

Oder war Ihnen bewusst, dass Athlet:innen, die in einem Geher- oder Laufwettkampf (400 m und mehr) oder im Mehrkampf einen Rekord gebrochen oder eingestellt haben, das Dopingkontrollpersonal bei der Dopingkontrolle auf die zusätzliche Analyse auf EPO hinweisen müssen?

Auch für Veranstalter:innen bzw. Ausrichter:innen von Leichtathletik-Veranstaltungen stehen Hinweise bereit, damit sie für eine regelkonforme Anerkennung eines Rekords während ihrer Veranstaltung gut vorbereitet sind. Einzelheiten und viele weitere wichtige Informationen zu Rekordkontrollen und -anerkennung finden Sie hier auf unserer Webseite oder direkt in den entsprechenden Downloads Rekordkontrollen – Informationen für Athlet:innen und Betreuer:innen, Wettkampfkontrollen und Rekordkontrollen für Ausrichter von DM und DLV-genehmigten Veranstaltungen und Wettkampfkontrollen für Ausrichter von WA- und EA-Veranstaltungen.


DLV-Doping-Prävention – DLJ-Teamtreffen in Würzburg 2026

Mit dem Ziel des Austauschs, der Qualifizierung und Weiterbildung und dem Setzen neuer Impulse traf sich die Deutsche Leichtathletik-Jugend (DLJ) Mitte April 2026 in Würzburg. Im Fokus standen hierbei auch die Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention. Sowohl mit dem externen Impuls durch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) im Rahmen der Kooperation GEMEINSAM GEGEN DOPING als auch mit Beiträgen aus den Reihen der bereits erfahrenen Engagierten wurden Arbeitsphasen ergänzt und neue Perspektiven geschaffen.

Ein besonderer Moment war die Ehrung der auch in der Doping-Prävention ehrenamtlich engagierten Jugendbotschafterinnen Doping-Prävention Julia Brennecke und Valentine Wolfgang, die in Würzburg mit der Jugend-Ehrennadel der Deutschen Sportjugend (dsj) ausgezeichnet wurden, wie auch Dr. Franziska Wölfl, die mit der Ehrengabe für ihr langjähriges Engagement ausgezeichnet wurde. An dieser Stelle auch unser herzlichster Dank für euer Engagement! Möchten Sie mehr lesen, dann geht es hier weiter.


AIU und WMRA beginnen Zusammenarbeit

Wie die Athletics Integrity Unit (AIU) bekannt gab, gibt es künftig eine Zusammenarbeit mit der World Mountain Running Association (WMRA). Mit einer Anti-Doping-Präventionsinitiative, die speziell auf Bergläufer:innen zugeschnitten ist, ist die Thematik nun auch im Bereich des internationalen Berglaufs implementiert. Lesen Sie hier die Mitteilung der WMRA.


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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