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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 5/26

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • NADA-Schulung für Ärztinnen u. Ärzte am 27.05.26
  • WADA reduziert Wartezeit für Blutproben auf 60 Minuten
  • NADA-E-Learning Chunkx jetzt auch für Landeskader-Athlet:innen
  • Medikamente im Ausland
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Viel Spaß beim Lesen und eine gute Zeit wünscht

Ihr

DLV-Team Anti-Doping


NADA-Schulung für Ärztinnen und Ärzte am 27.05.26

Eine weitere digitale Anti-Doping-Schulung bietet das NADA-Ressort Medizin für Ärztinnen und Ärzte am 27. Mai 2026 von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr an. Inhalte der Schulung werden unter anderem die aktuelle Verbotsliste und Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) sein.

Laut Information der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) wird die Teilnahme an der Schulung als Nachweis zur Fortbildung von Verbandsärztinnen und -ärzten und von Personen mit therapeutischen oder diagnostischen Aufgaben zur Gesundheitsförderung im Anti-Doping-Bericht der nationalen Sportfachverbände anerkannt. Sofern ein Verband keine eigenen Verbandsärztinnen und -ärzte beschäftigt, muss mindestens eine Person mit therapeutischen oder diagnostischen Aufgaben zur Gesundheitsförderung (z. B. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten) aus dem Verband regelmäßig geschult werden.

Die Schulung am 27. Mai 2026 wurde durch die Ärztekammer Nordrhein zertifiziert, es können 3 CME-Punkte erworben werden.

Die NADA bittet um Anmeldung bis eine Woche vor dem Schulungstermin. Hier geht es zur Anmeldung.


WADA reduziert Wartezeit für Blutproben auf 60 Minuten

Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat die Wartezeit für Blutproben nach körperlicher Aktivität auf 60 Minuten reduziert. Diese Neuerung wurde in den International Standard for Testing and Investigations (ISTI) aufgenommen, der am 1. April 2026 in Kraft trat. Die NADA Deutschland hat diese Änderung auch für die deutsche Fassung des ISTI, dem Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen (SfDE), der ebenfalls seit 01.04.26 gültig ist, übernommen. Die Änderung besagt, dass Athlet:innen nur noch 60 Minuten warten müssen, bevor sie eine Blutprobe für das hämatologische Modul des Biologischen Athletenpasses (ABP) abgeben. Zuvor lag die Wartezeit bei 120 Minuten. Die Regel gilt auch für weitere Blutanalysen (z. B. auf Wachstumshormone oder Erythropoetin). Weiteres können Sie der NADA-Mitteilung entnehmen. Den aktuellen NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen finden Sie hier oder auf der NADA-Webseite.


NADA-E-Learning Chunkx jetzt auch für Landeskader-Athlet:innen

Mit der Erweiterung des E-Learnings Chunkx haben ab sofort auch Athletinnen und Athleten der Landeskader die Möglichkeit, sich über das Thema Doping – Anti-Doping zu informieren. Wie die NADA mitteilte, ist der E-Learning-Kurs „Landeskader Einstieg“ interaktiv und praxisnah gestaltet und vermittelt neben dem Grundwissen zu Anti-Doping-Regeln auch Inhalte zu persönlichen Werten und Fairplay sowie zum verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln (NEM). Über diesem Link kommen Sie direkt zum E-Learning. Teilen Sie gerne diese Information in den Kreis junger Athlet:innen und deren Betreuer:innen und Trainer:innen!


Medikamente im Ausland

Für alle Athletinnen und Athleten, die sich veranstaltungsbedingt, aufgrund eines Trainingslagers oder anderen Gegebenheiten im Ausland aufhalten, möchten wir heute dieses Thema aufgreifen: Viele Medikamente im Ausland haben den gleichen Namen wie deutsche Medikamente, die Wirkstoffe beider Medikamente sind jedoch teilweise unterschiedlich. Erschwerend kommt hinzu, dass es nicht in allen Ländern eine Kennzeichnungspflicht auf Dopingrelevanz gibt. Seien Sie deshalb vorsichtig bei der Einnahme von Medikamenten im bzw. aus dem Ausland. Sollte es Ihnen als Athlet:in, einer behandelnden Ärztin oder behandelnden Arzt bzw. oder der Apothekerin bzw. dem Apotheker im Reiseland nicht möglich sein, eine Aussage über die Dopingrelevanz zu treffen, sollte ein anderes Medikament eingesetzt werden. Ausschlaggebend ist immer die aktuelle WADA-Verbotsliste! Außerdem haben Sie die Möglichkeit der Nutzung von GlobalDRO. Global DRO bietet die Möglichkeit (ähnlich der deutschen Medikamentenbank NADAmed) nach spezifischen Informationen zu Produkten suchen, die in Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten verkauft werden.


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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