| DM 2020 Braunschweig

Neue Verordnung in Niedersachsen verstärkt Hoffnung auf Laufwettbewerbe bei der DM

Im Bundesland Niedersachsen tritt am Montag eine neue Verordnung in Kraft. Die neuen Regelungen für den Sportbetrieb dürften bei der DM in Braunschweig auch Lauf-Wettbewerbe ohne Sondermaßnahmen ermöglichen.
Silke Bernhart

Die „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ ist angepasst worden. Die bereits jetzt zur Einsicht vorliegende Version, die am kommenden Montag, den 6. Juli in Kraft tritt, beinhaltet Neuregelungen, die auch die Planungen für die Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften am 8./9. August in Braunschweig maßgeblich positiv beeinflussen dürften.

Bezugnehmend auf grundsätzliche Kontaktverbote und Mindestabstände im Sport heißt es dort unter § 1 (8) wörtlich: „Abweichend von Satz 1 Nrn. 1 und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt.“

„Wir sehen nun sehr gute Chancen, auf Basis dieser Lockerungen auch die Mittel- und Langstrecken-Wettbewerbe ohne Sondermaßnahmen wie feste Bahnzuweisungen, Corona-Tests oder gesonderte Anreise- und Unterbringungs-Vorkehrungen in die DM integrieren zu können“, erklärt DLV-Generaldirektor Idriss Gonschinska. Diese Sondermaßnahmen würden die Wettbewerbe von 800 bis 5.000 Meter sowie über 3.000 Meter Hindernis betreffen. "Wir warten jetzt in Zusammenhang mit unserem Sonderantrag auf eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörden."

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