| Anti-Doping

WADA veröffentlicht Verbotsliste für 2018

Wie die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) informiert, wurde die Verbotsliste der Welt Anti Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2018 veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft – bis zum 31. Dezember 2017 gilt die WADA-Verbotsliste 2017.
Referat Anti-Doping/jhr

Wichtigste Änderungen und Präzisierungen betreffen laut Mitteilung der NADA insbesondere folgende Kategorien:

Neu aufgenommen in Kategorie
„S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika"“ sind die Wachstumsfaktoren Thymosin-beta 4 und das davon abgeleitete TB-500. Beide Substanzen sind nicht als Arzneimittel zugelassen, Thymosin-beta 4 befindet sich in klinischen Studien zur Behandlung bestimmter Augenkrankheiten.

"S3. Beta-2-Agonisten": Tulobuterol ist als ein weiteres Beispiel für verbotene Beta-2-Agonisten genannt.

"S5. Diuretika und Maskierungsmittel": Glycerol, ehemals in dieser Kategorie als Plasmaexpander verboten, ist in dieser Form ab 2018 erlaubt.

"S6. b: Spezifische Stimulanzien": Neu in die Kategorie hinzugefügt ist die Substanz 1,3-Dimethylbutylamin. 1,3-Dimethylbutylamin ähnelt in seiner Struktur und Wirkung dem bereits seit einigen Jahren in der Verbotsliste genannten Methylhexanamin (= 1,3-Dimethylamylamin) und kann, wie dieses, ebenso in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein.

„M2. Chemische und Physikalische Manipulation“: Intravenöse Infusionen sind ab 2018 in einem Volumen von 100 mL und einem zeitlichen Abstand von mindestens 12 Stunden erlaubt, wenn die enthaltenen Substanzen erlaubt sind. Bis Ende 2017 beträgt das maximal zulässige Volumen 50 mL und dieses darf frühestens nach 6 Stunden erneut verabreicht werden.

Alkohol ist ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr Bestandteil der Verbotsliste.

Die Verbotsliste 2018 und die Änderungen werden von der NADA ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der NADA-Homepage zur Verfügung gestellt. Die englische Version der Verbotsliste 2018 sowie wie die Erläuterungen zu den dazugehörenden, wichtigsten Änderungen der neuen Verbotsliste und das Monitoring Program finden Sie <link>unter "wichtige Downloads" hier auf www.leichtathletik.de sowie auf der NADA-Webseite.

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