Wettkampfkontrollen
Dopingkontrollen sind ein fester Bestandteil von Wettkämpfen und erfordern eine genauso sorgfältige Vorbereitung wie der Wettkampf selbst.
Rücksicht auf Athletinnen und Athleten und die Einhaltung der vorgegebenen Verfahrensrichtlinien verlangen einerseits die tatkräftige Mithilfe des Veranstalters bei der Organisation und Durchführung von Wettkampfkontrollen. Aber auch gesichertes Wissen seitens der Athletin und des Athleten und dessen Betreuerin bzw. Betreuer zum Ablauf von Wettkampfkontrollen und möglicher Besonderheiten, die nicht Bestandteil einer jeden Wettkampfkontrolle sind, tragen zu einem konfliktfreien Ablauf einer Wettkampfkontrolle bei.
Zur Organisation und Durchführung von Dopingkontrollen im Wettkampf
Der Deutsche Leichtathletik-Verband hat 2015 die Durchführung aller Wettkampfkontrollen der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) übertragen, die aufgrund des WADA-Codes neben den Trainingskontrollen auch für die Organisation und Durchführung von Dopingkontrollen innerhalb des Wettkampfs zuständig ist. In der Umsetzung eines einheitlichen Dopingkontrollsystems wählt die NADA die Leichtathletik-Wettkämpfe, bei den Dopingkontrollen vorgenommen werden sollen, eigenständig und unabhängig aus. Ausgenommen hiervon sind World Athletics- und EA-Label-Veranstaltungen. Hier liegt die Testing Authority ausschließlich beim Internationalen Leichtathletik-Verband (World Athletics) – bzw. dem Europäischen Leichtathletik-Verband (EA).
Durchgeführt werden die Wettkampfkontrollen von national bzw. international tätigen Dopingkontrollunternehmen, die von der NADA oder der World Athletics bzw. EA dazu beauftragt werden.
Veranstalter/Ausrichter von Leichtathletik-Veranstaltungen haben durch die „Information für Ausrichter von Deutschen Meisterschaften und vom DLV-genehmigten nationalen Veranstaltungen“ und die „Information für Veranstalter von World Athletics- oder EA-Label-Veranstaltungen“ die Möglichkeit, sich vorab mit der Thematik vertraut zu machen. Auch die NADA stellt hierzu den „Leitfaden für Ausrichter von Wettkämpfen“ zur Verfügung. Sie sollen dazu beitragen, die Planung und Organisation von Wettkampfkontrollen rechtzeitig und regelkonform in Angriff zu nehmen. Detaillierte Hinweise erhalten Veranstalter/Ausrichter einer Leichtathletik-Veranstaltung außerdem im Rahmen der Veranstaltungsgenehmigung.
Wissenswertes zu Rekordkontrollen
Das Aufstellen eines neuen Rekordes ist zweifelsfrei eine besondere Leistung der Athletin oder des Athleten! Unter bestimmten Umständen ist zur Anerkennung dieses Rekords eine Dopingkontrolle erforderlich, die möglicherweise auch besondere Erfordernisse stellt. Um die Anerkennung des Rekords, der sowohl im In- als auch im Ausland erzielt wurde, nicht zu gefährden, finden Athletinnen und Athleten, ihre Trainerinnen und Trainer, Begleiterinnen und Begleiter bzw. Betreuerinnen und Betreuer eingehende Hinweise in den unten stehenden Informationen zu Rekordkontrollen im In- und Ausland.
Wichtige Dokumente zum Download
Wettkampf- und Rekordkontrollen für Ausrichter von DM- und DLV-genehmigten Veranst. (Stand: 06.23)
Wettkampf- und Rekordkontrollen für Ausrichter von WA- und EA-Veranstaltungen (Stand 06.23)
Rekordkontrollen – Informationen für Athlet:innen und Betreuer:innen (Stand: 06.23)
Kostenübernahme-Erklärung für eine Rekord-Dopingkontrolle (Stand: 06.19)
NADA-Leitfaden für Ausrichter (Stand: 02.15)
NADA-Richtlinien von Rekordkontrollen für Ausrichter (Stand: 02.18)